Herzlich willkommen beim Polizeipräsidium Mainz!

Reiner Hamm

Valenciaplatz 2
55118 Mainz

Telefon: 06131 65-0
Telefax: 06131 4868-8752

E-Mail: ppmainz(at)polizei.rlp.de

Leitung: Polizeipräsident Reiner Hamm
 

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Pressemitteilungen
Polizeipräsidium Mainz

Das Polizeipräsidium Mainz ist für die Landeshauptstadt Mainz und die Oberzentren Bad Kreuznach und Worms zuständig.

Neben den klassischen Kernaufgaben der Polizei sind unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auch häufig in der Landeshauptstadt Mainz bei Großveranstaltungen eingesetzt, die sich aus drei verschiedenen Bereichen zusammensetzen: Brauchtumsveranstaltungen (zum Beispiel der Rosenmontagsumzug in Mainz), Demonstrationen und politische Aktionen in der Innenstadt und vor den Regierungssitzen sowie sportliche Großereignisse (zum Beispiel Fußballeinsätze beim Erstligisten 1. FSV Mainz 05).
Wir legen auch viel Wert auf die Kriminalprävention und den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, für die wir jederzeit ansprechbar sind.

Dienstgebiete Polizeipräsidium mainz

Leitung: Polizeidirektor Ulrich Koch

Valenciaplatz 2
55118 Mainz

Telefon: 06131  65-31000
Telefax: 06131 4868-8752
E-Mail: ppmainz(at)polizei.rlp.de

Die Abteilung Polizeieinsatz (PE) ist zentrales Führungsorgan des Polizeipräsidium Mainz. Ihr sind die Flächendirektionen (Polizeidirektionen) sowie die Fachdirektionen (Kriminal- und Verkehrsdirektion) nachgeordnet. Die Leitung der Abteilung PE ist im PP Mainz auch jeweils die Vertretung der Behördenleitung.

Der Führungsstab ist das Führungsorgan des Leiters der Abteilung PE. Er gliedert sich in die nachfolgenden Stabsbereiche.

Leitung: Leitender Regierungsrat Urs Peter Böcher

Valenciaplatz 2
55118 Mainz

Telefon: 06131  65-32000
Telefax: 06131 4868-8752
E-Mail: ppmainz(at)polizei.rlp.de

Wenn man an „Polizei“ denkt, hat man oft das Bild eines Streifenwagens oder uniformierte Polizeikräfte vor Augen. Doch, dass der Aufbau einer Behörde, welche rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgt, eine starke Verwaltung benötigt, wird oft erst auf den zweiten Blick klar.

PV 1:

Bearbeitung von Rechtsfragen für den gesamten Bereich des Präsidiums, Führen von Widerspruchs- und Klageverfahren in dienst- und polizeirechtlichen Angelegenheiten, Beratung bei Versammlungslagen, Durchführung von behördeninternen Ermittlungen wie disziplinarrechtlichen Überprüfungen, Disziplinarverfahren und Strafverfahren.

Darüber hinaus werden bei PV 1 Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet, interne Regressprüfungen durchgeführt und zivil-/arbeitsrechtliche Sachverhalte überprüft. Zudem sind der Antikorruptionsbeauftragte des Präsidiums und der sog. „Kümmerer“ hier angesiedelt.

PV 2:

Zuständig für Organisation (z. B. Erstellung und Änderung von Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen, Bearbeitung von Arbeitszeitfragen usw.), Beschaffungen vom Bleistift bis zum Waffenschrank, Dolmetscher-, Bestatter- und Abschleppwesen sowie das behördliche Gesundheitsmanagement und den Arbeitsschutz.

PV 3:

Die Personalverwaltung berät und betreut alle Mitarbeitenden des Beamten- und Tarifbereichs des Präsidiums in sämtlichen Angelegenheiten und Fragen, die ihr Dienst- und Beschäftigungsverhältnis betreffen, wie z. B. bei

  • Beförderungen
  • Stellenbesetzungen
  • Abordnungen
  • Um- und Versetzungen
  • tariflichen Eingruppierungen
  • Dienstjubiläen
  • Dienstunfallfürsorge
  • Urlaubs- und Dienstbefreiungsangelegenheiten
  • Nebentätigkeiten
  • Einstellung bei der Polizeiverwaltung

 PV 4:

Für den Haushalt und die Finanzen des Präsidiums ist das Referat PV 4 zuständig. Der bare und elektronische Zahlungsverkehr der Behörde wird von diesem bearbeitet und abgewickelt. Für gebührenpflichtige Tätigkeiten der Polizei, wie die Begleitung von Schwertransporten, Fehlalarme u.a. erhebt das Referat die fälligen Entgelte.

Zudem fällt die Verwaltung von sichergestellten Bargeldern, Gegenständen, Fahrzeugen usw. wie auch die Verwertung von Asservaten in die Zuständigkeit von PV 4.

PV 5:

Das Liegenschaftsreferat verwaltet die genutzten Liegenschaften des Präsidiums. Hierunter fallen einerseits die landeseigenen, zum anderen die bei privaten Vermietern angemieteten Liegenschaften. Hinsichtlich der Landesliegenschaften arbeitet das Referat eng mit dem Eigentümer, dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), zusammen.

Das Aufgabenspektrum des Referates reicht von der Vergabe kleinerer Reparaturen sowie der Reinigung der einzelnen Dienstgebäude bis hin zur Planung und Koordinierung kleinerer und größerer Baumaßnahmen, inklusive der Erstellung von Raumbedarfsplänen.