Opfer einer Straftat? - Sie sind nicht allein!
Egal, ob bei Ihnen eingebrochen wurde, Ihr Partner/Ihre Partnerin Sie geschlagen hat oder Sie von einem anderen Menschen in Ihrem direkten Umfeld verletzt wurden - von Gewalt in engen sozialen Beziehungen, über Stalking, Gewalt an Schulen, Fremdenfeindlichkeit bis hin zum Trickbetrug - bei allen Fragen hilft Ihnen der Opferschutzbeauftragte gern weiter!
- Warum ist es so wichtig, Strafanzeige zu erstatten?
- Wer ist zuständig für die Entgegennahme meiner Anzeige?
- Welche Rechte habe ich als Verletzte(r)/Geschädigte(r) einer Straftat
- Wer trägt die Kosten für das Strafverfahren?
- Wie erreiche ich die Wiedergutmachung meines Schadens?
Diese Fragen und noch viele mehr brauchen Sie nicht allein zu beantworten - wir sind für Sie da!
Ihre Ansprechpartnerin beim PP Westpfalz
Dorothea Scheffe
Opferschutzbeauftragte
Beratungszentrum Parkstraße 11
(Ecke Hochsandstraße)
67655 Kaiserslautern
Telefon 0631 369-1405
E-Mail: opferschutz.ppwestpfalz(at)polizei.rlp.de
Der WEISSE RING
Der WEISSE RING ist Deutschlands größte Hilfs- und Schutzorganisation für Opfer von Kriminalität und Gewalt.
WEISSER RING e.V.
- Außenstelle Kaiserslautern -
Schorlenberger Str. 17
67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon: 06303 87251
Info-Telefon: 01803 343434
www.weisser-ring.de
Wenn Sie Opfer einer Straftat werden, dann sollten Sie sich direkt an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Strafanzeigen können bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden, ebenso aber auch bei der Staatsanwaltschaft.
Nur wenn Sie die Straftat anzeigen und in bestimmten Fällen Strafantrag stellen, schaffen Sie die Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens. Ohne Ihre Hilfe lassen sich oftmals die Täter oder Täterinnen nicht ermitteln. Durch Ihre Anzeige tragen Sie zudem dazu bei, Wiederholungstaten zu vermeiden.
Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes bietet Ihnen Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens, vom Tatgeschehen bis hin zum Urteil an. Mehr dazu ...
Die Opferschutzlandkarte des Landes Rheinland-Pfalz informiert über Notfallnummern, Beratungs- und Hilfsangebote für Opfer nach Straftaten und Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Mehr dazu ..
Informationen über die Rechte von Opfern und den Ablauf des Strafvefahrens erhalten Sie hier.
Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung oder eine andere Straftat geht: Man ist durch die Straftat verletzt oder verstört und weiß danach oft nicht, was man machen soll. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, wo Sie in dieser Situation Hilfe finden und welche Rechte Sie haben.
Das Opfermerkblatt als PDF zum downloaden (barrierefrei)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Personen, die Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sind können Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen. Informationen und Anträge erhalten Sie auch bei dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter www.lsjv.rlp.de.
Fonds Sexueller Missbrauch
Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute unter dessen Folgewirkungen leiden. Betroffene, aber auch Angehörige und Freunde von Betroffenen können sich über die Rufnummer 0800 400 1050 (kostenfrei und anonymisiert) sowie über die Website www.fonds-missbrauch.de informieren bzw. das Antragsformular herunterladen.
Verkehrsopfer
Das OEG gilt nicht bei Schäden aus einem tätlichen Angriff durch ein Fahrzeug. In solchen Fällen kann ein Antrag an den Entschädigungsfond für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen gestellt werden beim:
Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstraße 43/44 G
10117 Berlin
Telefon: 030 20205858
Fax: 030 20205722
E-Mail: voh(at)verkehrsopferhilfe.de
Beratung und Unterstützung finden Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige auch beim
DIVO-Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V.
Goethestraße 1
52349 Düren
Tel.: 02421 123-212
Fax: 02421 123-219
Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe
Für Opfer extremistischer Übergriffe stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Verfügung. Die Hilfe wird als einmalige Geldleistung gewährt und nach Billigkeitsgrundsätzen festgesetzt.
Informationen zur Leistung sowie Antragformulare erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de.
Härteleistung für Opfer terroristischer Straftaten
Opfern terroristischer Straftaten stellt der Deutsche Bundestag Haushaltsmittel zur Verfügung. Mit diesen Mitteln kann auf Antrag in Einzelfällen den Opfern sofort geholfen werden. Diese Unterstützung kommt gerade auch Bürgerinnen und Bürgern zugute, die im Ausland Opfer eines terroristischen Anschlages geworden sind. Informationen zur Leistung sowie Antragformulare erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de
Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Finanzielle Hilfe erhalten Opfer von Straftaten auch von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz, wenn damit zur Linderung einer Notlage beigetragen und diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Antragsvordrucke und Informationen erhalten Sie im Internet unter diesem Link.
Täter-Opfer-Ausgleich
Um eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens zu erreichen und die negativen Folgen einer Straftat zu verringern, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) sinnvoll. Der TOA wird von speziell geschulten und neutralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Vereinen durchgeführt und ist in jeder Phase des Ermittlungs- und Strafverfahrens möglich.
Informationen zum TOA erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums unter www.jm.rlp.de oder unter www.bag-toa.de
Einbruch
Durch Einbrüche entsteht nicht nur materieller Schaden sondern unter Umständen auch eine hohe Verunsicherung und ein massiver Verlust an Lebensqualität bei den betroffenen Personen.
Informationen, wie Sie sich und Ihr Eigentum wirkungsvoll schützen können, finden Sie unter www.k-einbruch.de.
Beugen Sie vor und führen Sie Ihre Wertgegenstände in einer Wertgegenstandsliste auf, die Sie herunterladen können. So kann im Falle eines Falles aufgefundenes Diebesgut besser zugeordnet werden.
Für den Ersatz beschädigter oder entwendeter Sachen kommt möglicherweise Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf. Verständigen Sie daher umgehend die Schadenabteilung. In der Regel werden Ihnen der Wert der entwendeten Gegenstände sowie der durch den Einbruch entstandene Sachschaden ersetzt. Voraussetzung hierfür ist bei den meisten Versicherungen, dass die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Haustür zugesperrt waren.
Sollten Sie durch die Tat in eine materielle Notlage geraten sein, erhalten Sie in bestimmten Fällen auch von der Opferhilfeorganisation WEISSER RING finanzielle Unterstützung.
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch für Vermögensschäden. Um Ihre Ansprüche als Opfer durchzusetzen, müssen Sie in der Regel eine Zivilklage grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko führen. Denn nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden.
Nutzen Sie den kostenlosen Service einer sicherungstechnischen Fachberatung in einer von bundesweit rund 300 kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, bevor Sie beschädigte Schlösser, Fenster oder Türen komplett ersetzen lassen. So vermeiden Sie unnötige oder unsinnige Anschaffungen, die möglicherweise nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Weitere Informationen zu einbruchshemmenden Produkten und zur Erreichbarkeit der polizeilichen Beratungsstellen finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/beratungsstellen-suche.html
Diebstahl
Bei Handydiebstahl lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren – vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.
Eine gestohlene Zahlungskarte sollten Sie umgehend sperren lassen unter:
Zentraler Sperrnotruf: Telefon 116 116 (kostenfrei)
EC-Karten: Telefon 01805 021021
MasterCard (nur Deutschland): 0800 - 819 1040
international (R-Gespräch): +1 - 636 7227 111
VISA Card (nur Deutschland): 0800 - 811 8440
international (R-Gespräch): + 1 410 581 9994
American Express: Telefon: 069 97971000
Diners Club: +49 7531 - 3633 111
Wenn ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, muss die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich gesperrt werden.
Das geht im Bürgeramt oder über den 24-Stunden-Sperrnotruf 0180-1-33 33 33.
Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf werden der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort telefonisch abgefragt. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert. Weitere Informationen sind unter www.personalausweisportal.de/verlustfall nachzulesen.
Der Ausweisinhaber ist zusätzlich verpflichtet, den Verlust seines Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Für den Fall, dass der Personalausweis auch für die elektronische Signatur genutzt wurde, muss das Signaturzertifikat über den jeweiligen Anbieter gesondert gesperrt werden.
Betrug
Grundsätzlich wird als Betrug die Erlangung eines Vermögensvorteils durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen definiert. Die Erscheinungsformen des Betrugs sind vielfältig und ändern sich ständig. Hilfreiche Informationen, wie Sie sich vor Betrug schützen können finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de
Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung und Hilfe anzunehmen, wenn Sie durch die Tat seelisch belastet sind. Die Opferschutzbeauftragten der Polizeipräsidien und der Weisse Ring helfen Ihnen gerne weiter.
Beziehungsgewalt
Die Polizei Rheinland-Pfalz bezeichnet die Gewalt in bestehenden oder ehemaligen Partnerschaften als Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Um Opfern dieser Straftaten besser zu helfen, arbeiten wir eng mit Interventionsstellen, Frauenhäusern und Täterberatungsstellen zusammen. Umfassende Informationen und Hilfeangebote in Ihrer Nähe finden Sie unter http://www.rigg.rlp.de/.
Zum Schutz der Betroffenen kann die Polizei die Gewalt ausübende Person zeitlich befristet aus der Wohnung verweisen, ihr die Kontaktaufnahme zum Opfer und den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten.
Die Polizei vermittelt auf Wunsch die Betroffenen an eine Beratungsstelle (Interventionsstelle), diese nimmt unverzüglich mit dem Opfer Kontakt auf und unterstützt es bei der weiteren Vorgehensweise.
Im Notfall hilft Ihnen die Polizei, in einem Frauen- bzw. Männerhaus Unterkunft zu finden. In jeder Polizeidienststelle finden betroffene Personen, Hilfeeinrichtungen und interessierte Personen einen Ansprechpartner zum Thema häusliche Gewalt durch den/die „Koordinator/in für Gewalt in engen sozialen Beziehungen“. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihr Ansprechpartner der Polizei dem Legalitätsprinzip unterliegt und bei Kenntnis von Straftaten verpflichtet ist, diese zu verfolgen. Die Opferschutzbeauftragten der Polizeipräsidien stehen Ihnen ebenfalls bei Fragen gerne zur Verfügung.
Hilfreiche Informationen in vielen verschiedenen Sprachen und einen Hinweis auf das bundesweite „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“,welches sich an weibliche und männliche Opfer von Beziehungsgewalt richtet, finden Sie unter http://www.gewaltschutz.info/.
Erweitertes Fremdsprachenangebot bei Broschüren zu Gewalt gegen Frauen: https://mffjiv.rlp.de/de/service/publikationen/
Stalking
Als Stalking bezeichnet man das ungewollte Belästigen, Nachstellen und Verfolgen eines Menschen über einen längeren Zeitraum. Stalkingopfer fühlen sich von solchen Verhaltensweisen bedroht und haben Angst. Zielpersonen von Stalking sind oft ehemalige Lebens- oder Ehepartner, aber auch flüchtige Bekanntschaften oder völlig Unbekannte können von Stalking betroffen sein. Die Lebensqualität und die Gesundheit der Betroffenen leidet unter dem permanenten Psychoterror.
Rat und Hilfe erhalten Sie bei Interventionsstellen (siehe http://www.rigg.rlp.de/) sowie den Opferschutzbeauftragten der Polizeipräsidien. Informationen und Verhaltensempfehlungen finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking.html.
Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch
Hilfreiche Informationen zum Thema sexuelle Nötigung/Vergewaltigung finden Sie unter
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/sexuelle-noetigung-vergewaltigung/
Weitere Informationen zu der medizinischen Soforthilfe können Sie den folgenden Seiten entnehmen:
https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/
https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/bundeslaender/rheinland-pfalz/in-rheinland-pfalz
Beratung und Unterstützung bieten Ihnen zahlreiche Fachberatungsstellen. Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter
https://mffjiv.rlp.de/de/themen/frauen/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/notrufnummern-und-hilfeangebote/
Zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern finden Sie Informationen unter
http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/sexueller-missbrauch-von-kindern.html
Beratung und Begleitung für Kinder und Jugendliche, die Gewalt erlebt haben, bieten Jugendämter
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/landesjugendamt/
OEG-Traumaambulanzen:
Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Gewalt erlebt haben, können OEG-Traumaambulanzen schnell und kompetent trauma-therapeutische Hilfe anbieten. Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/soziale-entschaedigung/oeg-traumaambulanzen/
Anonyme Spurensicherung:
Opfer körperlicher und sexueller Gewalt können auch ohne Anzeige Verletzungen gerichtsverwertbar dokumentieren lassen bei;
Forensischen Ambulanz der Rechtsmedizin der Universität Mainz
Tel.: 06131 17-9499 bzw. 06131 17-0 (24 h-Bereitschaft).
Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten ist ebenfalls möglich bei:
Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit, Universitätsmedizin Mainz
Gebäude 102, Langenbeckstraße 1
Anmeldung Poliklinik:
Montag bis Freitag. 8.00 –16.00 Uhr; Telefon +49 6131 - 17–2764
Notdienst, an Wochenenden und Feiertagen: 16.00 – 8.00 Uhr; Telefon +49 6131 - 17–2615
Klinikum Worms
Frauenklinik
Gabriel-von-Seidel-Straße 81
Montag - Freitag 08:00 - 16:30 Uhr (Sekretariat der Frauenklinik); Telefon: +49 6241 501-3500
Zu den übrigen Zeiten kontaktieren Sie den Notdienst im Kreißsaal; Telefon: +49 6241 501-3560
Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich
Telefon: 06571 15-0 oder 06571 15-22530 (24 Stunden besetzt)
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen in Trier
Gynäkologische Ambulanz
Telefon: 0651 947-2632 (24 Stunden besetzt)
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein in Koblenz
Kemperhof Koblenz
Koblenzer Straße 115 –155
Telefon: +49 261 499-2271 (24 Stunden besetzt)
Körperverletzung, Raub, Erpressung
Durch körperliche Übergriffe entstehen bei Betroffene neben körperlichen Schäden oft massive psychische Beeinträchtigungen. Die OEG-Traumaambulanzen bieten Betroffenen schnelle und kompetente Unterstützung. Voraussetzungen und Ansprechpartner erfahren Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/soziale-entschaedigung/oeg-traumaambulanzen/.
Informationen zum Strafverfahren und Tipps als Opfer dieser Straftaten finden Sie unter
http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/koerperverletzung/
Die Opferschutzbeauftragten der Polizeipräsidien stehen Ihnen als Ansprechpartner ebenfalls gerne zur Verfügung.
Gewaltopfer mit Migrationshintergrund
Frauen, die von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Zwangsverheiratung betroffen sind, können sich in Rheinland-Pfalz an die Beratungsstellen von Solwodi (http://www.solwodi.de/) in Koblenz, Boppard, Mainz und Ludwigshafen wenden.
Betroffenen von Zwangsprostitution bietet auch das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" Unterstützung unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016. Die Beratung kann anonym stattfinden, ist mehrsprachig möglich und steht rund um die Uhr zur Verfügung. Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte können sich ebenso an das Hilfetelefon wenden.
Digitale Gewalt
Gezielte Beleidigungen, Bedrohungen etc. über digitale Medien sind für Betroffene beängstigend, sie fühlen sich hilflos und überfordert. Einige dieser Angriffe erfüllen Straftatbestände und können bei der Polizei angezeigt werden.
Beratung, Broschüren und Informationen erhalten Betroffene beim Verein Frauen gegen Gewalt e.V. https://www.frauen-gegen-gewalt.de/digitale-gewalt-was-ist-das.html
sowie beim Frauennotruf Frankfurt unter https://www.frauennotruf-frankfurt.de/beratung/digitale-gewalt/.
Romantikbetrug
Informationen zur Vorgehensweise der Täter sowie polizeiliche Verhaltensempfehlungen zum Thema Romantikbetrug (bzw. Romance- oder Love-Scamming) erhalten Sie unter http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/romance-scamming/.
Ein Verkehrsunfall, insbesondere ein schweres Ereignis, kann neben materiellen Schäden auch Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Neben körperlichen Schäden führt das Erlebte bei Betroffenen, aber auch Angehörigen, nicht selten zu Problemen bei der Verarbeitung des Geschehenen. Neben direkt Betroffenen können auch Augenzeugen und Hilfeleistenden unter dem extremen Ereignis leiden. Umso wichtiger ist es, dass die Betroffenen frühzeitig Unterstützung durch ihr persönliches Umfeld und bei Bedarf durch entsprechende Hilfeeinrichtungen erhalten.
Kostenlose Beratung und konkrete Hilfe für Unfallopfer (Opferschutz, Opferhilfe), die durch fremdes Verschulden bei einem Unfall (Verkehrsunfall, Freizeitunfall, usw.) verletzt werden, sowie Hilfe im Umgang mit Behörden und Versicherungen, bei der Suche nach einem geeigneten Fachanwalt, bei der Suche nach medizinisch-psychologischer Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge eines Unfalls mit Personenschaden, sowie die Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen bietet subvenio e.V. (www.subvenio-ev.de/).
Beratung und Hilfe bei Schädigungen des Zentralen Nervensystems durch Unfälle erhalten Betroffene unter http://www.hannelore-kohl-stiftung.de/.
Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. (DIVO e.V.) gibt Betroffenen Rat und Unterstützung zu Fragen über Ihre Rechte als Unfallopfer, über Ihre Rechte als Angehörige eines Unfallopfers sowie über weitergehende Hilfemöglichkeiten. Unter der Telefonnummer: 02421 123-212 sowie unter www.divo.de erhalten Sie weitere Informationen.
Bei Verkehrsunfallfluchten kann der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (http://www.verkehrsopferhilfe.de/) helfen. Er greift ein, wenn der Unfall durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht, wenn das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als "Tatwaffe" eingesetzt oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent geworden ist.
Versicherungsschutz für private Erst- und Nothelfer bei materiellen Schäden aber auch bei psychischen Problemen infolge der Hilfeleistung bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Ansprechpartner und Informationen finden Sie unter www.ukrlp.de/de/versicherte-leistungen/versicherte/hilfeleistung/ .