Datenschutz beim Polizeipräsidium Trier
Selbstverständlich nimmt das Polizeipräsidium Trier den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten streng vertraulich und entsprechen dabei den gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen der Europäischen Datenschutzvorschriften (DSGVO).
Dies ist Teil unserer Verpflichtung zu Transparenz und der Nutzung und sicheren Aufbewahrung Ihrer Daten. Wir haben unsere Datenschutzerklärung aktuell hinsichtlich den Erfordernissen des Artikels 13 DSGVO aktualisiert.
Weitere Informationen zum Datenschutz im Internet: www.datenschutz.rlp.de
Datenschutzbeauftragter
Kriminalhauptkommissarin Ursula Wolf
Telefon: 0651 9779-1018
E-Mail: pptrier.bdsb(at)polizei.rlp.de
Datenschutz ist ein Grundrecht. So wie jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, so hat auch jeder das Recht, im Rahmen der Gesetze über die Erhebung und Verarbeitung seiner Daten selbst zu entscheiden. Dies ist der Inhalt des informationellen Selbstbestimmungsrechtes. Beim Datenschutz geht es also um Ihre Daten. Das Gesetz spricht von personenbezogenen Daten. Das sind alle Informationen, die Sie betreffen, etwa Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung sowie Daten über Ihren Gesundheitszustand oder Ihre persönlichen Einstellungen. Diese Daten dürfen von staatlichen Stellen und privaten Unternehmen nur erhoben und genutzt werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder Sie eingewilligt haben. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden, und so steht es auch in Art. 4a unserer Verfassung. Auf diese Weise sollen Ihr Persönlichkeitsrecht und Ihre Privatsphäre geschützt werden. Das ist die Aufgabe des Datenschutzes.
Der Datenschutz war schon immer wichtig, deshalb hat er auch eine lange Tradition. Der hippokratische Eid gilt als älteste Datenschutzregel – er wurde vor rund 2.000 Jahren erstmals erwähnt. Aber in unserer modernen Informationsgesellschaft ist der Datenschutz noch wichtiger geworden. Denn die neuen Informationstechnologien ermöglichen es dem Staat und der Privatwirtschaft, grundsätzlich alles zu erfassen und zu nutzen, in Sekundenschnelle auch große Datenbestände auszuwerten, zu kopieren oder mit anderen Daten abzugleichen oder zu verknüpfen. Dadurch können die Behörden und Unternehmen zwar ihre eigenen Leistungen steigern; sie können auf diese Weise aber auch Rechte der Bürgerinnen und Bürger gefährden oder gar verletzen. Wie immer müssen die Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden.
Der Datenschutz ist aber nicht nur ein Grundrecht, er ist auch eine Voraussetzung für unsere demokratische Ordnung. Denn – so sagt es auch das Bundesverfassungsgericht – wer damit rechnen muss, dass die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative registriert wird, wird möglicherweise auf die Ausübung dieser Grundrechte verzichten. Dies würde nicht nur seine Entfaltungschancen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.
Denn Selbstbestimmung ist eine Grundlage unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens.
Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier www.datenschutz.rlp.de