Weinende Frau in einer Therapiesitzung

Opferschutz

Jeder von uns kann Opfer einer Straftat oder eines schlimmen Ereignisses werden. Opfer im Sinne des Polizeilichen Opferschutzes ist, wer durch eine Tat oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar in seinem seelischen Wohlbefinden, seiner körperlichen Unversehrtheit, materiell und/oder sozial beeinträchtigt wurde - beispielsweise durch Gewalt, durch einen Wohnungseinbruch, durch Stalking, einen Verkehrsunfall oder einen Hausbrand.

Der Polizei kommt eine besondere Verantwortung im Umgang mit Opfern zu. Der behutsame Umgang mit Opfern einer Straftat ist ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Arbeit in Rheinland-Pfalz. Wir sind häufig die erste formelle Instanz, mit denen Opfer und Zeugen nach solchen Ereignissen Kontakt haben. Opfer, Zeugen und Angehörige erwarten von der Polizei neben der Aufklärung von Straftaten auch Unterstützung und Hilfe. Sie sollten über ihre Rechte, über den Fortgang des Verfahrens, Möglichkeiten der Opferentschädigung und Opferhilfeeinrichtungen informiert werden.

Unabhängig von der Schwere einer Straftat stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung und versuchen zu helfen, soweit es uns möglich ist.