Opferentschädigung

Sie sind unverschuldet Opfer einer Straftat geworden. Hier erfahren Sie, wie Sie für die wirtschaftlichen Folgen Entschädigung erhalten und wer Ihnen bei den gesundheitlichen Problemen infolge der Straftat weiter helfen kann.

Personen, die Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sind, können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Vierzehntes Buch (SGB XIV) beantragen. Diese Leistungen können umfassen:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • Beschädigtenrente
  • Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Waisen und Eltern
  • Bestattungs- und Sterbegeld
  • Fürsorgeleistungen

Schmerzensgeld und Schadensersatz können im Rahmen der Versorgung nach dem OEG nicht gezahlt werden.

Anträge und Informationen erhalten Sie beim
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz, Tel.: 06131 967-0

Informationen und Anträge erhalten Sie auch bei den Landesämtern für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau und Trier sowie unter www.lsjv.rlp.de.

Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute unter dessen Folgewirkungen leiden.
Betroffene, die in der Familie im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses sexuell missbraucht wurden, können Sachleistungen wie z.B. Therapien beantragen.
Darüber hinaus können auch Betroffene Anträge stellen, die in ihrer Kindheit oder Jugend z.B. durch sogenannte Fremdtäter oder in Institutionen sexuell missbraucht wurden. Allerdings können diese zurzeit nicht bearbeitet und beschieden werden, da bislang die Verhandlungen mit Ländern und nicht-staatlichen Institutionen zur Finanzierung von Leistungen für die Betroffenen noch nicht abgeschlossen sind.

Betroffene und auch Angehörige und Freunde von Betroffenen können sich über die Rufnummer 0800 400 1050 (kostenfrei und anonymisiert) sowie über die Website www.fonds-missbrauch.de informieren bzw. das Antragsformular herunterladen.

Das OEG gilt nicht bei Schäden aus einem tätlichen Angriff durch ein Fahrzeug. In solchen Fällen kann ein Antrag an den Entschädigungsfond für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen gestellt werden beim:

Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstraße 43/44 G
10117 Berlin
Tel.: 030/20205858
Fax: 030/20205722
E-Mail: voh(at)verkehrsopferhilfe.de

Beratung und Unterstützung finden Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige auch beim

DIVO-Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V.
Goethestraße 1
52349 Düren
Tel.: 02421/123-212
Fax: 02421/123-219

Für Opfer extremistischer Übergriffe stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Verfügung. Die Hilfe wird als einmalige Geldleistung gewährt und nach Billigkeitsgrundsätzen festgesetzt.
Informationen zur Leistung sowie Antragformulare erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de.
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an:

Bundesamt für Justiz
Referat III 2 – Opferentschädigung –
53094 Bonn

Tel.: +49 228 99 410-5288 oder -5790 oder -5773
E-Mail: opferhilfe(at)bfj.bund.de

Opfern terroristischer Straftaten stellt der Deutsche Bundestag Haushaltsmittel zur Verfügung. Mit diesen Mitteln kann auf Antrag in Einzelfällen den Opfern sofort geholfen werden. Diese Unterstützung kommt gerade auch Bürgerinnen und Bürgern zugute, die im Ausland Opfer eines terroristischen Anschlages geworden sind.

Informationen zur Leistung sowie Antragformulare erhalten Sie unter www.bundesjustizamt.de
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an:

Bundesamt für Justiz
Referat III 2 – Opferentschädigung –
53094 Bonn
Tel.: +49 228 99 410-5288 oder -5790 oder -5773
E-Mail: opferhilfe(at)bfj.bund.de

Finanzielle Hilfe erhalten Opfer von Straftaten auch von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz, wenn damit zur Linderung einer Notlage beigetragen und diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Antragsvordrucke und Informationen erhalten Sie entweder im Internet unter

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz . Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz (rlp.de)

oder bei der

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
Tel.: 06131/16-4877 oder 16-5811

Um eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens zu erreichen und die negativen Folgen einer Straftat zu verringern, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) sinnvoll. Der TOA wird von speziell geschulten und neutralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Vereinen durchgeführt und ist in jeder Phase des Ermittlungs- und Strafverfahrens möglich.
Informationen zum TOA erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums unter www.mjv.rlp.de oder unter www.bag-toa.de
 

Polizeiliche Opferberatung

Polizeipräsidium Koblenz
Moselring 10/12
56068 Koblenz
Tel.: 0261 103-2874
E-Mail

Polizeipräsidium Mainz
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
Tel.: 06131 65-31166
E-Mail

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Wittelsbachstraße 3
67061 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: 0621 963-1154
E-Mail

Polizeipräsidium Trier
Salvianstraße 9
54290 Trier
Tel.: 0651 201575-65
E-Mail

Polizeipräsidium Westpfalz
Parkstraße 11
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631 369-1405
E-Mail