Dein Weg mit mittlerer Reife

Keine Hochschulreife? Kein Problem!

Es gibt drei Berufsbildende Schulen in Rheinland-Pfalz, die den Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung" an der Höheren Berufsfachschule anbieten. 

Nach erfolgreichem Abschluss erhältst Du die Fachhochschulreife, die Du benötigst, um an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz Dein Bachelor-Studium "Polizeidienst" beginnen zu können.

Bewerbungsfrist und Beginn des Bildungsgangs

Der Bildungsgang beginnt jährlich nach den rheinland-pfälzischen Sommerferien zum Anfang des neuen Schuljahres.

Die Bewerbungsfrist beginnt jeweils am 01. November des Vorjahres. Die Bewerbungsbögen können im Downloadbereich auf unserer Karriereseite heruntergeladen werden.

Voraussetzungen

Die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz sind die Basis unserer Arbeit. Wenn auch Dir diese Grundpfeiler der Demokratie genauso wichtig sind wie uns, findest Du nachfolgend alle weiteren Voraussetzungen für Deine Zulassung zu diesem Bildungsgang:

Du kannst Dich für den HBFS-Bildungsgang „Polizeidienst und Verwaltung“ bewerben, wenn Du folgenden Abschluss hast bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehst:

Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife oder vergleichbarer Abschluss)

  • Das Gesamtergebnis muss mindestens „befriedigend“ sein, d.h. Notendurchschnitt 3,49 oder besser.
  • Die Deutschnote muss mindestens ausreichend sein.

Solltest Du Deinen Abschluss im Ausland erworben haben, lass Dir diesen bitte bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkennen und lege den Nachweis mit der Bewerbung vor. Liegt ausschließlich ein ausländischer Bildungsabschluss vor, wird ggf. zudem ein entsprechendes Deutsch-Zertifikat benötigt („C1-Hochschule“).

Bei Eintritt in den Bildungsgang darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. 

Ausnahmen können im Einzelfall geprüft werden.

Mindestgröße: 1,62 m

Ausnahmen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution zugelassen werden.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz
     
  • Einstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    • Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes oder eines
    • "Nicht-EU-Landes" mit unbefristetem Aufenthaltstitel (= Niederlassungserlaubnis)

  • Ermittlungs- und Strafverfahren
    • Keine Vorstrafen
    • Kein laufendes Ermittlungs- und Strafverfahren
       
  • Tätowierungen
    • Im nicht-sichtbaren Bereich bzw. von der Dienstkleidung verdeckbar
    • Stehen in keinem Gegensatz zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung
    • Weisen keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte auf
    • Tätowierungen werden schließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich der Lage, des Inhaltes und der Art der Darstellung einzelfallbewertet.

Die folgenden Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und sind NACH Deinem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs Polizeidienst und Verwaltung, zu Beginn des Studiums, vorzulegen:

  • Schulabschluss / Studienvoraussetzung: 
    • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
    • Notendurchschnitt Deiner Fachhochschulreife muss mindestens 3,2 oder besser sein
       
  • Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3 
    • Schaltgetriebe; ausschließlich Automatik ist nicht ausreichend
       
  • Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten
    • Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr,
      alternativ
    • Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter, 
      zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistent oder 
      zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter
       
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    • Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Für die Bewerbung sind jeweils ein Anmeldebogen der Berufsbildenden Schule und ein Bewerbungsbogen der Polizei auszufüllen und an die ausgewählte Berufsbildende Schule zu schicken. Bitte beachte: Beide Bögen, also auch der Bewerbungsbogen der Polizei, sind zunächst an die Schule zu schicken.

Beide Formulare und weitere Informationen findest Du hier.

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung bereitzuhalten und mitzuschicken:

  • Anmeldebogen der Berufsbildenden Schule
  • Bewerbungsbogen für die Polizei (jeweils unbeglaubigte Kopien)
    • Geburts-/Abstammungsurkunde
    • Bei Nicht-EU-Bürgerinnen bzw. -Bürgern: unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) für die Bundesrepublik Deutschland
    • Vollständiges Zeugnis des qualifizierten Sekundarabschlusses I bzw. letztes Halbjahreszeugnis
    • Falls Du bereits an einer polizeiärztlichen Gesundheitsprüfung bei der Polizei Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland teilgenommen hast, gib dies bitte bei Deiner Bewerbung mit an. 

Die Bewerbungsunterlagen findest Du im Downloadbereich.

Weitere Unterlagen, wie Bewerbungsmappen, ausformulierte Lebensläufe und dergleichen werden NICHT benötigt.

Nach Eingang Deiner Bewerbungsunterlagen halten wir Dich regelmäßig per E-Mail auf dem Laufenden. Schau dazu bitte auch in Deinem Spam-Ordner nach. 

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen die Mitarbeitenden des Personalauswahldienstes gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest Du im unteren Bereich der Seite.

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Testtagen, die direkt aufeinanderfolgend durchgeführt werden.  

Für beide Testtage ist eine gezielte Vorbereitung möglich und empfehlenswert. Dazu haben wir einige Tipps und Hinweise zusammengefasst.

Schulischer Bildungsgang

Es handelt sich um eine zweijährige schulische Ausbildung, an die sich noch ein dreimonatiges Praktikum anschließt. 

Eine genaue Auflistung des berufsbezogenen und schulischen Unterrichts findest Du hier.

  • Berufsbezogene Lernbereiche (LB)
  • Allgemeinbildende Fächer, unterteilt in Kernfächer (K) und Grundfächer (G)

Insgesamt müssen 26 Wochen Praktika abgeleistet werden:

  • 14 Wochen während der schulischen Ausbildung
    • 8 Wochen (Praktikum 1) Gesamtdauer, davon 4 Wochen am Ende des ersten Schuljahres und 4 Wochen in den sich anschließenden Sommerferien
    • 4 Wochen (Praktikum 2) im zweiten Schuljahr
    • 2 Wochen (praktisch berufliche Lernsituationen) innerhalb der beiden Schuljahre (vor Praktikum 3)
       
  • 12 Wochen (Praktikum 3) nach Abschluss des schultheoretischen Teils

Die Praktikumssuche erfolgt nach Absprache mit der zuständigen Koordinatorin / dem zuständigen Koordinator, teilweise eigeninitiativ durch die Schülerinnen und Schüler. Nähere Informationen hierzu erhaltet Ihr unmittelbar nach Schulbeginn.

  • Projektarbeit in Zusammenarbeit von Berufsbildender Schule und Polizeipräsidium mit Präsentation
  • Schriftliche und mündliche Prüfung im Fach „Berufsbezogener Unterricht“ und einem zweiten Fach 
  • Fachhochschulreifeprüfung in „Mathematik“, „Deutsch“ und „Englisch“

  • „Staatlich geprüfte Assistentin / staatlich geprüfter Assistent für Polizeidienst und Verwaltung“
     
  • Fachhochschulreife mit Studienberechtigung an der Hochschule der Polizei, wenn:

  • Zulassung zum Bachelor-Studium an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs „Polizeidienst und Verwaltung“
     
  • Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Polizeikommissar-Anwärterin / zum Polizeikommissar-Anwärter

Höhere Berufsfachschulen 'Polizeidienst und Verwaltung'

Klicke Deine Wunschschule an, um die Kontaktdaten zu erhalten:

KoblenzTrierMainzWestpfalzRheinpfalz

Höhere Berufsfachschule in Lahnstein

Berufsbildende Schule Lahnstein
Schulstraße 2 - 4
56112 Lahnstein
Telefon: 02621 - 9423 0
www.bbs-lahnstein.de

BBS Lahnstein

Höhere Berufsfachschule in Bad Kreuznach

Berufsbildende Schule Wirtschaft
Rheingrafenstraße 20
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 - 794 973 0
www.bbswkh.de

BBS Wirtschaft in Bad Kreuznach

Höhere Berufsfachschule in Ludwigshafen

Berufsbildende Schule Wirtschaft II
Bismarckstraße 39
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0621 - 504 400 910
www.bbsw2-lu.de

BBS Wirtscahft in Ludwigshafen
PERSONALAUSWAHLDIENST

Für Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren

Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06543 985-116
oder 06543 985-118
E-Mail: PAD(at)polizei.rlp.de

Bei Fragen zum Praktikum bitte die Ansprechpartner kontaktieren

POLIZEIÄRZTLICHER DIENST

Für medizinische Anfragen:

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr 
13:00-15:30 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06131 65-86300
oder 06131 65-86301
E-Mail: PPELT.ZfG.Auswahl(at)polizei.rlp.de

 

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