Studenten Hörsaal

Studieninhalte des Bachelorstudiengangs Polizeidienst (ab Oktober 2024)

Die Aufgaben im Polizeidienst erfordern umfangreiche fachliche, methodische, persönliche und soziale Kompetenzen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben wir gemeinsam mit der polizeilichen Praxis ein konkretes Kompetenzprofil und ein schlüssiges, gemeinsames Curriculum für die Studienrichtungen Schutzpolizei und Kriminalpolizei entwickelt.
Im modularen Studium steht die Verzahnung von Theorie und Praxis zum Erwerb der polizeilichen Handlungskompetenz im Vordergrund. Die künftigen Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare werden auf eine bürgernahe Polizeiarbeit vorbereitet, die aktuellen gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen entspricht.
In einem Großteil der Lehrveranstaltungen werden in beiden Studienrichtungen generalistische Inhalte in Bezug auf das Fachwissen, die Allgemeinausbildung, die taktischen und praktischen Fähigkeiten vermittelt. Zur Qualitätssteigerung haben wir zudem vertiefende theoretische und praktische Lehrveranstaltungen mit schutz- oder kriminalpolizeilichen Schwerpunkten implementiert.

Die Vielfalt des Berufs und die damit einhergehenden Anforderungen an den Studiengang werden interdisziplinär durch erfahrene Lehrende des Polizeidienstes und aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Fachrichtungen sichergestellt. Sie gewährleisten durch ihre vielfältigen Expertisen und anwendungsbezogene Forschung die Qualität des Studiums und den Transfer in die polizeiliche Praxis.

Hier findest du das aktuelle Modulhandbuch

ECTS und Workload

Die Studiendauer beträgt als Vollzeitstudium einschließlich der Bachelorarbeit drei Jahre, was eine Arbeitsbelastung (Workload) von insgesamt 5400 Zeitstunden darstellt. Dies entspricht 180 Leistungspunkten (Credits) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).

Unser Bachelorstudiengang Polizeidienst ist ein praxisorientierter Präsenzstudiengang. "Praxisorientiert" bedeutet, dass wir fachtheoretische und berufspraktische Inhalte entsprechend den Anforderungen des Polizeiberufs zusammengefasst haben.
Der Studiengang gliedert sich in 12 Module, die sich aus den Inhalten verschiedener Fachrichtungen zusammensetzen, also interdisziplinär ausgestaltet sind.
Die Module 1 bis 11 bauen aufeinander auf und werden daher grundsätzlich nacheinander abgehandelt. Die im Grundlagentraining - insbesondere polizeiliches Einsatztraining, Schießausbildung und Sport - erworbenen Fähigkeiten werden während des gesamten Studiums im Modul 12 „Integratives Polizeitraining, Sport“ aufgefrischt und vertieft.

Die folgende Modulübersicht vermittelt einen Eindruck über die einzelnen Modulinhalte.
Nähere Informationen zu den Studieninhalten können dem Curriculum (Modulhandbuch) entnommen werden. Die Zustimmung des Akkreditierungsrates steht noch aus.

Die Module

7 Wochen, davon 5 Tage Berufspraxis

Die Studierenden beider Studienrichtungen erlernen wesentliche Bestimmungen des Polizeiberufs und setzen sich im Rahmen ihrer neuen Rolle als Polizeibeamtin bzw. Polizeibeamter, mit Aufgaben und Arbeitsmethoden des Berufes auseinander.

10 Wochen, davon 3 Tage Berufspraxis

Mit Abschluss des Moduls beherrschen alle Studierenden ausgewählte Grund- und Menschenrechte und können die polizeiliche Sachbearbeitung auf bestimmte Delikte anwenden. Darüber hinaus verstehen sie das menschliche Verhalten in Gruppen und erkennen die Relevanz der Teamfähigkeit für die Polizeiarbeit.  

Die Studierenden der Studienrichtung Schutzpolizei erlernen ausgewählte Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung, die im Zusammenhang mit den Hauptunfallursachen stehen können. Die Studierenden der Studienrichtung Kriminalpolizei widmen sich der Vernehmungslehre sowie aus strafrechtlicher Sicht den Brand-, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten.

23 Wochen, davon 65 Tage Berufspraxis

Die Durchführung polizeilicher Maßnahmen sowie die Kenntnis und Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols prägen das Modul. Alle Studierenden beherrschen die wesentlichen rechtlichen, taktischen und praktischen Grundlagen für präventives und repressives polizeiliches Handeln.
Praktische Grundlagen wie Schieß-und Einsatztraining werden parallel zu den theoretischen Aspekten vermittelt.

Während sich die Studierenden der Studienrichtung Schutzpolizei darüber hinaus mit den Zulassungsvorschriften für Personen und Fahrzeuge auseinandersetzen, intensivieren die Studierenden der Studienrichtung Kriminalpolizei die Vernehmungslehre und führen interdisziplinäre Vernehmungstrainings durch.

17 Wochen, davon 40 Tage Berufspraxis

Die Studierenden können polizeiliche Kontrollen eigenverantwortlich planen sowie durchführen und beherrschen die dafür notwendigen Eingriffsmaßnahmen.

Schwerpunktmäßig sind die Studierenden der Studienrichtung Schutzpolizei mit den Rechtsnormen und den Methoden der Verkehrssicherheitsarbeit vertraut, während sich die Studierenden der Studienrichtung Kriminalpolizei mit den Rechtsnormen und den Methoden der Kriminalitätsbekämpfung auseinandersetzen.

16 Wochen, davon 38 Tage Berufspraxis

Die Studierenden beider Studienrichtungen können mit unterschiedlichen Zielgruppen angemessen kommunizieren und erlernen den Umgang mit Personen im Polizeikontext.

Die Studierenden der Studienrichtung Schutzpolizei beherrschen die Sofortmaßnahmen am Unfallort sowie die erforderlichen präventiven und repressiven Ermittlungs- und Eingriffsmaßnahmen. Sie können Verkehrsunfälle selbstständig aufnehmen und abschließend bearbeiten. Die Studierenden der Studienrichtung Kriminalpolizei erlangen aus theoretischer und praktischer Sicht die erforderlichen Kenntnisse der kriminalistischen Tatortarbeit.

12 Wochen, davon 8 Tage Berufspraxis

Die Studierenden sind in der Lage, die Bedeutung der Prävention für den polizeilichen Aufgabenbereich zu erfassen und folglich Präventions- und Opferschutzmaßnahmen eigenständig in polizeiliche Maßnahmen einzubinden. Darüber hinaus beherrschen sie die Grundlagen zur rechtlichen, taktischen und technisch-organisatorischen Bewältigung ausgewählter Sofortlagen und kennen die grundlegende Bedeutung der neuen Medien für das polizeitaktische Vorgehen.

In der Studienrichtung Schutzpolizei erhalten die Studierenden einen Überblick über das Unterbringungsrecht und die Verkehrsunfallprävention. In der Studienrichtung Kriminalpolizei beschäftigen sich Studierende aus kriminalistischer Sicht mit verdeckten taktischen Maßnahmen.

14 Wochen, davon 33 Tage Berufspraxis

Im Mittelpunkt steht die Ermittlungsführung im Strafverfahren. Die Studierenden können Lebenssachverhalte bei der Anzeigenaufnahme deliktisch bewerten. Sie beherrschen die kriminaltechnischen Methoden der objektiven Beweisführung und die wesentlichen kriminaltaktischen sowie kriminaltechnischen Maßnahmen im Ersten Angriff.

Zudem widmen sich die Studierenden der Studienrichtung Schutzpolizei den Ermittlungen im Zusammenhang mit neuen Mobilitätsformen, während die Studierenden der Studienrichtung Kriminalpolizei die verdeckten Maßnahmen aus eingriffsrechtlicher Sicht erlernen.

13,5 Wochen, davon 40 Tage Berufspraxis (Studienrichtung Schutzpolizei)
13,5 Wochen, davon 35 Tage Berufspraxis (Studienrichtung Kriminalpolizei)

Alle Studierenden erwerben die Fähigkeit, leitthemenorientierte Sachverhalte rechtlich, taktisch und kriminalistisch in Ermittlungslagen - unter anderem im Kontext von Veranstaltungs- und Fußballlagen sowie Cybercrime - zu beurteilen.

Die Studierenden der Studienrichtung Schutzpolizei intensivieren außerdem ihr Wissen im Bereich verkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Die Studierenden der Studienrichtung Kriminalpolizei setzen sich mit Befugnisnormen zur Ausschreibung und Fahndung auseinander und bauen unter anderem ihr Wissen im Bereich des Todesermittlungsverfahrens und der Spurensicherung aus.

5 Wochen

Die Studierenden beider Studienrichtungen bearbeiten in der Bachelorarbeit praxisrelevante Fragestellungen mit wissenschaftlichen Methoden.

6,5 Wochen, davon 7 Tage Berufspraxis

Alle Studierenden kennen Standort und Rolle der Polizei im europäischen Kontext, sind mit den Grundzügen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit und des Ausländerrechts vertraut. Sie kennen die Bedeutung des Pluralismus und können gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich der Inneren Sicherheit einordnen.  Darüber hinaus entwickeln alle Studierende personale Kompetenz im Umgang mit kultureller Vielfalt.

11 Wochen, davon 21 Tage Berufspraxis

Die Studierenden vertiefen erworbene Kompetenzen in ausgewählten Lagen. Es werden rechtlich, taktisch und psychologisch anspruchsvolle polizeiliche Einsatzlagen zu Ansammlungen, Versammlungen und Veranstaltungen Szenario basiert vermittelt. Bei der Bereitschaftspolizei wird die Bewältigung größerer Einsatzlagen trainiert.

studienbegleitend über 3 Jahre

Ziel dieses studienbegleitenden Moduls ist die kontinuierliche Entwicklung und Förderung der für diesen Beruf notwendigen Fitness sowie die Festigung polizeispezifischer Methoden des Einschreitens.

Weitere Informationen zum Sport und den zu erbringenden Leistungsnachweisen im Bachelorstudium findest Du hier.

Fachgebiete

Die rund 20 verschiedenen Studienfächer gliedern sich in neun Fachgebiete. Hier stellen wir die Fachgebiete vor.

Das Fachgebiet I umfasst die Studienfächer Staats- und Verfassungsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes sowie Politikwissenschaften und vertritt diese in Studium, Fortbildung und Forschung.

Die Studienfächer Staats- und Verfassungsrecht und Politikwissenschaften beschäftigen sich mit den Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie den für die polizeiliche Praxis relevanten Grundrechten unseres Grundgesetzes sowie der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz.

Vor dem Hintergrund, dass die Studierenden mit Studienbeginn in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden, vermittelt das Recht des öffentlichen Dienstes einen Überblick über das Wesen des Beamtenverhältnisses sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten.

Ferner stehen wir der polizeilichen Praxis als Ansprechpartner z.B. in Fragen rund um den Dienstunfall zur Verfügung.

Telefon 06543 985-260 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Staatsrecht-Dienstrecht(at)polizei.rlp.de
 

Das Fachgebiet II umfasst in Studium, Fortbildung und Forschung thematisch alle Ermittlungsmaßnahmen, die mit den Zielen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr den Bürger in seinen Freiheitsrechten beinträchtigen.

Die Studierenden lernen im Fachgebiet Eingriffsrecht, nach taktischen Herausforderungen die jeweils richtigen und zulässigen Eingriffe auszuwählen und zu begründen. Zu Beginn des Studiums erlernen die Studierenden die Standardmaßnahmen der täglichen Polizeiarbeit (z.B. Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Sicherstellung), gelangen dann über intensivere Eingriffsmaßnahmen wie vorläufige Festnahme, Wohnungsverweis und körperliche Untersuchungen schließlich zu speziellen Eingriffsbefugnissen der kriminalpolizeilichen Arbeit (z.B. DNA-Analyse, Vermögensabschöpfung und Observation). 

Telefon 06543 985-202 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Eingriffsrecht(at)polizei.rlp.de
 

Das Fachgebiet III umfasst die Studienfächer Strafrecht (StR), allgemeines Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht (ZR) und vertritt sie in Studium, Fortbildung und Forschung.

Im Rahmen des Studiums lehren wir sowohl die Grundlagen der Strafbarkeit aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (StGB) als auch eine Vielzahl von besonders häufig vorkommenden Straftatbeständen. Im Studienfach Zivilrecht vermitteln wir die Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die als Unterbau für das Strafrecht und andere Studienfächer benötigt werden. Im Ordnungswidrigkeitenrecht können wir uns im Rahmen des Studiums auf einen Überblick beschränken, da die Verkehrsordnungswidrigkeiten durch das Fachgebiet V (Verkehrsrecht, Verkehrslehre) vermittelt werden.

Telefon 06543 985-491 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Strafrecht(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet IV umfasst die Fächer Polizeirecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Besonderes Ordnungsrecht und vertritt diese in Studium, Fortbildung und Forschung. 

Um den interdisziplinären Anforderungen gerecht zu werden, werden zunächst die Grundlagen rechtlichen Handelns und sodann die Anwendung der Generalklausel des POG erläutert. Danach erfolgt die Vermittlung der Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere des Behördenbegriffs, der Handlungsformen der Verwaltung, des Verwaltungsaktes (polizeiliche Verfügung), der polizeilichen Realakte und der Rechtsbehelfe gegen polizeiliche Maßnahmen.

Darauf aufbauend wird ein tieferer Einblick in das Polizeirecht vermittelt (z.B. Welche Gefahrenstufen gibt es? Wer ist zur Gefahrenbeseitigung verpflichtet?) und ein Schwerpunkt auf die Voraussetzungen für die Anwendung von Zwang gelegt.

Im Besonderen Ordnungsrecht erhalten die Studentinnen und Studenten einen Überblick über eine Vielzahl polizeilich relevanter Rechtsgebiete, insbesondere im Bereich des Versammlungsrechts, des Presse- und Medienrechts, des Ausländer- und Asylrechts, des Waffenrechts, des Umweltschutzrechts, des Gewerbe- und Gaststättenrechts, des Jugendschutzrechts, des Pass-, Ausweis- und Meldewesens, des Unterbringungsrechts, des Staatshaftungsrechts u.a.

Telefon 06543 985-972 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Polizeirecht(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet V beschäftigt sich mit dem Verkehrsrecht und der Verkehrslehre und vertritt diese Materie in Studium, Fortbildung und Forschung. Studienschwerpunkte bilden dabei die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sowie die Zulassung und Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen, einschließlich deren Kontrolle und Verfolgung von Verstößen. In der Verkehrslehre werden die Grundsätze der Verkehrssicherheitsarbeit vermittelt.

Die zunehmende Elektrifizierung, Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen stellen dabei stetig neue Anforderungen an die Lehre. Gleiches gilt für gesellschaftliche Veränderungen in der Art der Verkehrsbeteiligung. Zu nennen sind hier der zunehmende Radverkehr, die Elektrifizierung der Fahrradflotte aber auch innovative Fortbewegungsformen, angefangen von E-Scootern über Segways bis hin zum Hoverboard. Auch die zunehmende Europäisierung des Verkehrsrechts sowie Innovationen in der Verkehrsunfallaufnahme stellen stetig neue und immer höhere Anforderungen an eine zeitgemäße Ausbildung im Bereich des Verkehrsrechts und der Verkehrslehre.

Telefon 06543 985-239 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Verkehr(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet VI umfasst die Studienfächer Einsatzlehre (EL) sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und vertritt sie in Studium, Fortbildung und Forschung.

Einsatzlehre beschäftigt sich mit dem zielgerichteten Einsatz von Kräften sowie Führungs- und Einsatzmitteln zur Bewältigung polizeilicher Sofort- und Zeitlagen, sowohl im täglichen Dienst als auch aus besonderen Anlässen. Kern des polizeilichen Einsatzmanagements ist der Planungs- und Entscheidungsprozess, bei dessen Behandlung in der Lehre vielfältige interdisziplinäre Sichtweisen einfließen und zudem technische, politische und ökonomische Aspekte Berücksichtigung finden.

Im Themenbereich IUK sollen die Studierenden die der Polizei Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden EDV-gestützten Informations-, Recherche-, Auswertungs- und Dokumentationssysteme beherrschen und grundlegende Ermittlungen in Datennetzwerken durchführen können. Dazu zählt u.a. auch die Fähigkeit, grundlegende Ermittlungen zur Aufklärung von Internetstraftaten durchführen zu können.

Themenschwerpunkte im Bereich der Fortbildung sind neben der Bewältigung neuer Herausforderungen  im Demonstrations- und Veranstaltungsgeschehen aktuell auch die sich aus der veränderten Sicherheitslage ergebenden Konsequenzen für das taktische Vorgehen der Polizei bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen.

Telefon 06543 985-954 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.EL-IuK(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet VII umfasst die Studienfächer Kriminalistik (KR), Kriminaltechnik (KT) sowie Kriminologie (KL) und vertritt sie in Studium, Fortbildung und Forschung.

Die Kriminalistik beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, wie Kriminalität verhindert bzw. bekämpft werden kann. Dabei spielen insbesondere organisatorische, personelle, rechtliche, strategische und taktische Gesichtspunkte eine Rolle.

Die Kriminaltechnik beschäftigt sich mit dem Auffinden und der Sicherung von materiellen Spuren (zum Beispiel Fingerabdrücke und DNA-Spuren) und deren gerichtsfesten Auswertung.

Die Kriminologie geht schwerpunktmäßig der Frage nach, warum eine bestimmte Straftat begangen und weshalb jemand zum Täter wurde. Auch Themen der Prävention spielen in der Kriminologie eine wichtige Rolle.

Telefon 06543 985-269 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Kriminalwissenschaften(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet bietet die Studienfächer Psychologie, Soziologie, Berufsethik und Englisch an.

Psychologie vermittelt einerseits den Umgang mit Menschen, darunter Täter, Zeugen und Opfer. Aber auch Menschen unter Stress, Betrunkene und psychisch Auffällige werden thematisiert. Andererseits versucht die Psychologie, ein besseres Selbstverständnis zu vermitteln und zu verdeutlichen, welche Faktoren das eigene Handeln beeinflussen (etwa Wahrnehmung, Stress und besondere Einsatzbedingungen). Diese Inhalte werden theoretisch vermittelt und in Trainingsszenarien geübt. So können die Studierenden Kommunikationstechniken anwenden und Handlungsroutinen festigen, z. B. in potentiell belastenden Einsatzsituationen oder Situationen mit dynamischer Gewalt.

Soziologie liefert Hintergrundwissen für effizientes und effektives Handeln einer Bürgerpolizei. Sie vermittelt, wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen menschliches Verhalten beeinflussen, zum Beispiel über Normen, Rollen und Sozialstrukturen. Die Studierenden werden hierdurch aufmerksamer für unterschiedliche Kulturen, Milieus, benachteiligte Personen und Ausgrenzungen.

In Berufsethik setzen sich die Studierenden mit ihren eigenen und den in der Gesellschaft gelebten Wertvorstellungen unter Berücksichtigung der Verfassung auseinander. Sie prüfen, wie diese Werte mit den Anforderungen des Polizeiberufs und ihres Berufseids zusammenpassen.

In Englisch sollen die Studierenden ihre Englischkenntnisse weiter ausbauen und um polizeispezifische Ausdrücke erweitern. So sollen Situationen des täglichen Polizeidienstes auch in englischer Sprache bewältigt werden können.

Weitere Themen sind Recherchieren und Dokumentieren sowie Interkulturelle Kompetenz. Recherchieren und Dokumentieren lehrt, wie Informationen gefunden und erhoben sowie anschließend dokumentiert werden. Diese Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens mit Literaturrecherchen, Befragungen und Beobachtungen sind zugleich die Grundlage für präzises Arbeiten im Polizeidienst. Interkulturelle Kompetenz fokussiert sich darauf, wie die Polizei mit Menschen unterschiedlicher Herkunft angemessen umgehen und polizeiliche Ziele erreichen kann. Hierzu erfolgt eine Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, Rassismus und Stereotypen, auch vor dem Hintergrund der eigenen Kultur.

Abseits der Studieninhalte stellen Fortbildungen und die praktische Einsatzbegleitung Schwerpunkte des Fachgebiets dar. Hier werden z. B. Englisch oder Französisch für die internationale Zusammenarbeit vermittelt, Kenntnisse über einzelne Länder vertieft oder Zusatzqualifikationen als Pressebeauftragter bzw. für taktische Kommunikation vermittelt. Zudem unterstützen Psychologen die Verhandlungsgruppe in praktischen Einsatzlagen, z. B. bei Amokdrohungen, Entführungen oder herausragenden Erpressungen. Über das Kriseninterventionsteam bieten sie zudem Unterstützung nach belastenden Einsätzen an.

Telefon 06543 985-233 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Sozialwissenschaften(at)polizei.rlp.de

Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel im Zuge der omnipräsenten und permanenten Vernetzung mit dem Internet und der damit einhergehende ständige Zugang zu digitalen Informationen gehören inzwischen ganz selbstverständlich zum Alltag. Auch aus polizeilicher Sicht hat die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche unserer Gesellschaft bedeutende Veränderungen mit sich gebracht und erfährt durch die Entwicklungen im Zuge künstlicher Intelligenz eine zusätzliche Dynamik. Die Entstehung neuer Kriminalitätsphänomene mit der Transformation klassischer Kriminalitätsfelder in den Cyberraum stellen neue Risiken dar, begründen aber zugleich auch neue Ermittlungsansätze. In der virtuellen Welt sind digitale Spuren kaum vermeidbar.

Das Fachgebiet IX „Cybercrime und digitale Ermittlungen“ ist in diesem Kontext für die Entwicklung und Vermittlung technischer und taktischer Inhalte in Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen, strafrechtlichen, eingriffsrechtlichen und polizeirechtlichen Themenfeldern zuständig. Wir stehen für eine moderne Polizei, die digitale Ermittlungsführung kennt und professionell anwendet.

Unser Team ist heterogen zusammengesetzt. Wir verfügen über Expertise aus den Bereichen Schutz- und Kriminalpolizei, Informatik, Technik, Verwaltung und Recht. Dieses breite inhaltliche Spektrum soll dazu beitragen, den besonderen Herausforderungen einer modernen und digitalen Ermittlungsführung zu begegnen.

Im Rahmen des Ausbildungsauftrages vermitteln wir für die Studierenden des Bachelorstudienganges Polizeidienst in 11 Modulen technische Grundlagen zur Funktionsweise von Netzwerken/dem Internet, gehen auf die Bedeutung digitaler Eigensicherung ein, schulen den Umgang mit digitalen Spuren sowie Beweismitteln und lehren umfassend Maßnahmen in Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistern und Anbieter digitaler Dienste. Neben theoretischen Inhalten sollen insbesondere praktische Übungen, praxisorientierte Wahlpflichtseminare, regelmäßige Hochschulgesprächstage und die Teilnahme an praktischen Prüfung dazu beitragen, den Studierenden die Bedeutung und die Relevanz digitaler Ermittlungen im alltäglichen Polizeidienst zu verdeutlichen.

Weiterhin ist das Fachgebiet IX u.a. eingebunden in die Aus- und Fortbildung von IT-Fachkräften, wie z. B. der IT-Kriminalisten, der IT-Analysen, der IT-Spezialisten (IT-Forensik), IT-Datenanalysten - u. a. von Intel-Officern, OSINT-Fachkräften, den Lehrgang Angewandte Informatik und den Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“.

Unser Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert und an die praktischen Bedarfe des Einzeldienstes angepasst, so dass aktuelle rechtliche Entwicklungen, technische Neuerungen und taktische Möglichkeiten stets dem Puls der Zeit folgen. Die Seminare richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, vom Ersten Angriff im Wechselschichtdienst über die Sachbearbeitung in den Fachkommissariaten bis hin zu Experten und Spezialisten.

Dieses Angebot begleiten wir durch die regelmäßige Veröffentlichung des Cyber-Newsletters sowie über unsere Cyber-Sprechstunde. Die Durchführung von Fachtagungen, wie bspw. des Symposiums Digitale Polizeiarbeit, fällt ebenso in unseren Verantwortungsbereich wie die Berücksichtigung der Fortbildungswünsche und Angebote externer Bedarfsträger (BKA, Polizeien anderer Länder, Justiz, Kommunen). Mit unseren Partnern aus den Länderkooperationen, insbesondere mit dem Saarland, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen, pflegen wir einen regelmäßigen Informationsaustausch und unterstützen uns gegenseitig bei Aus- und Fortbildungsvorhaben.


Telefon 06543 985-470 (direkt) oder -221 und -929 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Cybercrime(at)polizei.rlp.de

Internationaler Austausch

Gruppenbild Internationaler Austausch bei der Polizei Rheinland-Pfalz

Außerdem besteht innerhalb des Studiums die Möglichkeit des internationalen Austausches. Dieser erfolgt im Rahmen eines Auslandspraktikums sowie einer Internationalen Projektwoche am Campus Hahn. Dadurch können grenzüberschreitende Netzwerke entstehen und Sprachkompetenzen vertieft werden. 

PERSONALAUSWAHLDIENST

Für Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren

Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06543 985-116
oder 06543 985-118
E-Mail: PAD(at)polizei.rlp.de

Bei Fragen zum Praktikum bitte die Ansprechpartner kontaktieren

POLIZEIÄRZTLICHER DIENST

Für medizinische Anfragen:

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr 
13:00-15:30 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06131 65-86300
oder 06131 65-86301
E-Mail: PPELT.ZfG.Auswahl(at)polizei.rlp.de

 

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