Herzlich willkommen beim Landeskriminalamt!
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
Telefon: 06131 65-0
E-Mail: lka(at)polizei.rlp.de
Präsident: Mario Germano
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Das Landeskriminalamt (LKA) mit seinen knapp 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern koordiniert und steuert die Polizeiarbeit in Rheinland-Pfalz und unterstützt die Polizeipräsidien bei Fragen der Verbrechensbekämpfung. So hat das LKA einerseits die Fachaufsicht über die örtlichen Polizeidienststellen, andererseits unterstützt es bei Ermittlungen und Tätigkeiten, die die Beamten vor Ort nicht leisten können.
So lassen sich die Aufgaben des LKA grob in drei Bereiche einteilen:
Das LKA ist die Zentralstelle der rheinland-pfälzischen Polizei für alle Aufgaben, die mit der Bekämpfung von Kriminalität zusammenhängen – hier laufen die Fäden also gewissermaßen zusammen. Neben den administrativen Aufgaben übernimmt das LKA auch Dienst- und Serviceleistungen. In besonderen Fällen und bei bestimmten Delikten übernimmt das LKA aber auch selbst Ermittlungen.
Die einzelnen Dezernate der verschiedenen Abteilungen können Sie dem Organigramm entnehmen.
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Mario Germano
Präsident des Landeskriminalamts
Geburtsdatum: 29.03.1974 in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Beruflicher Werdegang:
- 1993: Abitur / Eintritt in das Bundeskriminalamt
- 1993 - 1996: Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Kriminalpolizei, Studium für den gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes
- 1996 - 2005: verschiedene Verwendungen im gehobenen Dienst des BKA, u.a. im Mobilen Einsatzkommando (MEK) sowie als kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter im Bereich der Organisierten Kriminalität
- 2005 - 2007: Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPOL) in Münster-Hiltrup, Aufstieg in den höheren kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes
- 2007 - 2009: Führungskraft in der Tatortgruppe für Spreng- und Branddelikte, sowie des Entschärferkommandos des BKA
- 2009 - 2013: verschiedene Verwendungen im Stab der Amtsleitung, u.a. als persönlicher Referent eines Vizepräsidenten, sowie Leitung einer hauptamtlichen Projektgruppe zur Optimierung des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustauschs
- 2013 - 2015: Führungskraft im Bereich OK-Lage, Analyse, Strategie
- 2015 - 2018: Geheimschutzbeauftragter des BKA, Leitung des Referats „Geheimschutz / Interne Ermittlungen“
- 2018 - 2023: Leitung der SIRENE Deutschland (im BKA angesiedelte nationale Zentralstelle des europäischen SIRENE Fahndungsverbundes)
- seit April 2023: Leitung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz
Frank Gautsche
Vizepräsident des Landeskriminalamtes
Beruflicher Werdegang:
- 1989 - 1992: Ausbildung zum Polizeibeamten (Ernennung zum Polizeimeister - mittlerer Dienst)
- 1992 - 1994: Dienstverrichtung im Streifendienst bei den Polizeiinspektionen Pirmasens und Frankenthal
- 1994 - 1997: Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz (Abschluss: Dipl. Verwaltungswirt FH / Ernennung zum Kriminalkommissar - gehobener Dienst)
- 1997 - 2002: Dienstverrichtung bei der Kriminalinspektion Ludwigshafen (Eigentumskriminalität) und der Zentralen Kriminalinspektion Ludwigshafen (Organisierte Kriminalität)
- 2002 - 2005: Studium an der Polizeiführungsakademie in Münster/Westfalen (Ernennung zum Kriminalrat - höherer Dienst)
- 2005 - 2006: Lagezentrum - Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
- 2006 - 2009: Leiter der Polizeiinspektion Bingen am Rhein
- 2009 - 2012: Leiter der Kriminalinspektion Speyer
- 2012 - 2015: Leiter des Stabsbereichs 1 und Stv. Leiter des Führungsstabs beim Polizeipräsidium Westpfalz
- 2015: Leiter der Polizeiinspektion 1 Kaiserslautern
- 2015 - 2018: Leiter der Kriminalinspektion Kaiserslautern
- 2018 - 2019: Leiter der Zentralen Kriminalinspektion Kaiserslautern und Stv. Leiter der Kriminaldirektion
- 2019 - 2022: Leiter der Kriminaldirektion Kaiserslautern
- 2022 - 2023: Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Trier
- seit Juli 2023: Vizepräsident des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz
Das LKA als Zentralstelle
Informationen über die Bekämpfung von Straftaten und die Strafverfolgung werden im LKA gesammelt und ausgewertet, polizeiliche Informationssysteme betrieben, die alljährliche Polizeiliche Kriminalstatistik erstellt, Fahndungen koordiniert, Präventionskonzepte erarbeitet, der Informationsaustausch mit anderen Landespolizeien und Landeskriminalämtern, dem BKA, den Ministerien und ausländischen Behörden sichergestellt.
Das LKA als Servicestelle
Bei Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung unterstützt das LKA die regionalen Polizeidienststellen mit technischer Ausstattung, Fachwissen und Spezialkräften. Ausgestattet mit hochqualifizierten Mitarbeitern und modernster Technik, hält das LKA dazu verschiedene Spezialdienste bereit: So stellt das LKA zum Beispiel Einsatztechnik zur Verfügung und kümmert sich um operative Fallanalysen. Im kriminaltechnischen Institut (KTI) untersucht es Spuren, die am Tatort gesichert wurden, und wertet diese aus. Auch der Zeugenschutz und der Lage- und Dauerdienst, der rund um die Uhr besetzt ist, sind unterstützend für die Polizeidienststellen vor Ort tätig.
Das LKA als Ermittlungsbehörde
Das LKA ermittelt bei politisch motivierten Straftaten und im Bereich der Organisierten Kriminalität, der Geldwäsche, des Rauschgifthandels, der international organisierten Banden- und Schleusungskriminalität, der Wirtschafts- und Waffenkriminalität sowie bei schweren Umweltdelikten und bei Korruptions- und Amtsdelikten, wenn diese von herausragender Bedeutung sind. Ein weiterer Ermittlungsschwerpunkt liegt in der Bekämpfung der Cyberkriminalität.
Hier gelangen Sie zu den aktuellen Stellenausschreibungen des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz.
Das Landeskriminalamt bildet regelmäßig Nachwuchskräfte zur/zum Verwaltungsfachangestellten und zum/zur Fachinformatiker:in für Systemintegration aus. Die Ausbildung ist in beiden Fällen grundsätzlich dreijährig und wird im dualen System durchgeführt, d.h. sie erfolgt im Landeskriminalamt und in der Berufsschule. Die angehenden Verwaltungsfachangestellten absolvieren außerdem eine Gastausbildung in einer Kommunalbehörde und nehmen am Unterricht des Kommunalen Studieninstitut in Mainz teil.
Die Einstellung erfolgt jeweils zum 1. August eines Jahres. Als angehende Verwaltungsfachangestellte erwartet Sie eine interessante Ausbildung in den Bereichen Recht / Innendienst / Vergabestelle, Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten / Beschaffungen sowie Personalwesen. Die Fachinformatiker sind im Bereich der Internen Informationstechnologie eingesetzt.
In beiden Fällen beträgt die Ausbildungsvergütung derzeit ca. 1086 Euro brutto gemäß TVA-L BBiG ab dem ersten Monat der Einstellung und steigert sich in jedem Ausbildungsjahr.
Bei einer Bewerbung beachten Sie bitte die Anforderungen der zugehörigen Ausschreibung. Die Ausschreibungen werden hier veröffentlicht.
Bewerbung werden bevorzugt per E-Mail entgegengenommen.
Postalische Bewerbungen schicke Sie bitte an folgende Adresse:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Dezernat 14
Postfach 2940
55116 Mainz
Fragen rund ums Thema Ausbildung beantwortet Ihnen das Personaldezernat unter der Telefonnummer 06131 65-61410 oder sowie per E-Mail.
Selbstverständlich nimmt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten streng vertraulich und entsprechen dabei den gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen der Europäischen Datenschutzvorschriften (DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG).
Weitere Informationen zum Datenschutz im Internet: www.datenschutz.rlp.de
Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz, die unsere Behörde betreffen, wenden Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten:
Franz-Josef Palkowitsch
Telefon: 06131 65-69200
E-Mail: LKA.BDSB(at)polizei.rlp.de (zur verschlüsselten Kommunikation verwenden Sie den öffentlichen PGP Schlüssel)
Sie können über den Datenschutzbeauftragten auch, nach § 66 Polizei und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz und § 45 LDSG Rheinland-Pfalz, eine Anfrage zu Ihren polizeilich gespeicherten Daten stellen und Zugang zu amtlichen Informationen erhalten, die der Transparenzpflicht nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) unterliegen.