Erste Maßnahmen nach einem Unfall:
- Nach einem Verkehrsunfall ist zunächst die Unfallstelle zu sichern.
Nutzen Sie Warndreieck und Warnweste.
Bitte begeben Sie sich nicht in Gefahr! - Leisten Sie Erste-Hilfe!
Rufen Sie dazu - falls erforderlich - den Rettungsdienst über den Notruf 112. - Handelt es sich nur um Sachschaden, verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei.
- Bei geringfügigem Schaden fahren Sie unverzüglich zur Seite, um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu behindern.
- Von einem Anruf bei der Polizei kann abgesehen werden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.
In diesem Fall sollten Sie jedoch daran denken, eigenständig Beweise zu sichern, beziehungsweise den Unfall selbst zu dokumentieren (Fotos aufnehmen).
Was wir für Sie tun:
- Wir nehmen den Unfall auf und fertigen in der Regel Fotos der Fahrzeuge und des Unfallortes.
- Im Streitfall können Sie, beziehungsweise Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Versicherung Akteneinsicht bei der Polizei einfordern.
- Die Polizei ermöglicht Ihnen einen Personalienaustausch mit den anderen Unfallbeteiligten.
ACHTUNG - Verkehrsunfallflucht!
- Zettel hinterlassen reicht nicht!
- Nicht die Unfallstelle verlassen!
- Warten!
- Polizei informieren!
- Fotos machen!
Jede Unfallflucht ist eine Straftat!
Woran Sie denken sollten:
- Damit die Polizei den Unfall - unter Umständen auch nachträglich - aufnehmen kann, benötigt sie einige Angaben wie Unfallzeugen, Unfallzeit und den möglichst genauen Unfallort.
- Halten Sie bitte Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sowie Ihren Personalausweis bereit.
- Wenn bei einem Parkplatzunfall der Verursacher nicht mehr vor Ort sein sollte, überlegen Sie bitte, neben welchen Fahrzeugen Sie Ihres geparkt hatten.
Wichtig ist hierbei auch die Abstell- und die Feststellzeit.
Teilen Sie uns in solchen Fällen auch mit, ob andere - etwa Anwohner oder Mitarbeiter angrenzender Geschäfte - den Unfall beobachtet haben könnten.
Wie geht es weiter?
- Nachdem der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde, müssen Sie diesen umgehend Ihrer Kfz-Versicherung melden. Dies sollten Sie erledigen, bevor Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug beheben lassen.
- Sollten Angaben zur Versicherung des Unfallgegners unbekannt sein, können Sie diese über den kostenlosen Zentralruf der Autoversicherer, Telefon 0800 / 25 026 00 (aus dem Ausland +49 40300330 300) erfahren.
- Bei Unfallbeteiligten aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin, Tel. +49 (0) 30 2020 5757).
- Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, sind Sie für die Bergung und Beauftragung eines Bergungs- und Abschleppunternehmen selbst verantwortlich. Die Polizei kann Sie bei Bedarf unterstützen und ein Unternehmen vermitteln.
- Stellt die Polizei Ihr Fahrzeug zur Spuren- oder Beweissicherung sicher, müssen Sie Ihr Fahrzeug nach der Freigabe abholen. Ob die Freigabe bereits verfügt wurde, erfahren Sie beim Sachbearbeiter der Polizei oder direkt beim Bergungs- und Abschleppunternehmen. Über die Freigabe informiert die Polizei den Fahrzeughalter.
- Sogenannte Bagatellunfälle, bei denen durch den Beamten vor Ort eine mündliche Verwarnung oder ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wurde, werden nicht weiter durch die Polizei bearbeitet.
- Schwerwiegendere Unfälle gelangen, nach entsprechender Weiterbearbeitung durch die Polizei, an die jeweils zuständige Bußgeldstelle, beziehungsweise bei einem Straftatverdacht an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft.