Verbreitung von Kinderpornografie
Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke steigt. Auch Kinder und Jugendliche werden oft unwissentlich zu Tätern: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik war in Deutschland im Jahr 2019 etwa ein Drittel der erfassten Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre.
Tatsache ist: Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar, denn jedes geteilte Bild oder Video dokumentiert einen realen sexuellen Kindesmissbrauch. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich leichtfertig an einer Verbreitung beteiligen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass hinter einem im Chat verbreiteten Video ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen kann. Wir wollen die Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien stoppen.
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Kind, um es für das Thema zu sensibilisieren. Das Verbreiten von Kinder-, und Jugendpornografie ist kein Scherz, sondern eine Straftat!
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die möglichen Konsequenzen. Zwar sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig, dennoch schützt dies nicht vor einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Dabei werden alle Mediengeräte (Handy, Tablet, Laptop, Spielkonsolen usw.) beschlagnahmt und ausgewertet. Jugendlichen ab 14 Jahren droht eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Unter Umständen müssen auch die Erziehungsberechtigten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel, wenn der Handyvertrag auf Ihren Namen läuft.
- Nehmen Sie gemeinsam mit ihrem Kind wichtige Sicherheitseinstellungen am Smartphone vor.
- Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass Gruppeneinladungen von Unbekannten generell nicht angenommen werden sollten. Schon das Beitreten einer Gruppe kann durch automatisches Herunterladen von Bild- und Videodateien den Straftatbestand des Besitzes von Kinderpornografie erfüllen.
- Personen, die als Kind das Opfer sexueller Gewalt geworden sind, leiden oft Jahre später noch darunter, dass Bilder ihres Missbrauchs im Internet zirkulieren. Sprechen Sie mit Ihren Kindern auf altersgerechte Weise darüber, dass sich das Verbreiten von Missbrauchsbildern allein aus Respekt vor den Opfern verbietet.
Links
- Hilfeseite mit vielen nützlichen Tipps und weiterführenden Informationen zum Thema Kinderpornografie von www.polizei-beratung.de.
- Hilfeseite zum Thema Kinderpornografie, insbesondere für Kinder und Jugendliche, von www.polizeifürdich.de.
- Internetseite des Bundeskriminalamtes mit rechtlicher Einordnung und Service zu Hilfsangeboten sowie Fachstellen.
Broschüren
- Missbrauch verhindern (Polizeiliche Kriminalprävention)
- Onlinetipps für Groß und Klein (Polizeiliche Kriminalprävention)
- Schule fragt, Polizei antwortet (Polizeiliche Kriminalprävention)