Qualifizierung zur IT- Kriminalistin bzw. zum IT-Kriminalist
In der heutigen digitalisierten Welt verlagern sich zahlreiche Kriminalitätsformen in das Internet.
Hier werden Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte mit spezialisiertem Know-how benötigt, die in Fällen von Cybercrime ermitteln - so genannte IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten.
Diese setzen informationstechnisches Spezialwissen ein und sind zugleich „echte“ Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte mit hoheitlichen Befugnissen und eigener Dienstwaffe.
Wer über IT-Kenntnisse durch ein abgeschlossenes Studium der Informatik oder einer vergleichbaren Studienrichtung verfügt, einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann und sich für die Sicherheit in Rheinland-Pfalz einsetzen möchte, kann sich bewerben!
Innerhalb einer einjährigen Qualifizierungsphase werden die angehenden IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und in den Einstellungsbehörden theoretisch und praktisch ausgebildet.
Einen Einblick in die Qualifizierungsphase geben unsere angehenden IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten aus dem ersten Lehrgang:
Bewerbungsfrist
In 2024 findet kein Lehrgang statt. Die Bewerbungsmöglichkeit für den Qualifizierungslehrgang 2025 wird hier auf der Karriereseite bekannt gegeben!
Voraussetzungen
Zur Qualifizierung kann zugelassen werden, wer dazu bereit ist, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz einzutreten und zudem die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der folgenden Bereiche:
- Informatik
- Nachrichtentechnik
- Kommunikationstechnik
- Informationstechnik
oder - einer vergleichbaren Studienrichtung
- und anschließend mind. 1,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Wurde der Abschluss im Ausland erworben, muss dieser bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkannt und der Nachweis mit der Bewerbung vorgelegt werden. Liegt ausschließlich ein ausländischer Bildungsabschluss vor, wird zudem ein entsprechendes Deutsch-Zertifikat benötigt („C1-Hochschule“).
Die Altershöchstgrenze richtet sich nach laufbahn- und beamtenrechtlichen Vorschriften.
Mindestgröße: 1,62 m
Ausnahmen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution zugelassen werden.
- Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz
- Einstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
- Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes
oder eines - "Nicht-EU-Landes" mit unbefristetem Aufenthaltstitel (= Niederlassungserlaubnis)
- Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes
- Ermittlungs- und Strafverfahren
- Keine Vorstrafen
- Kein laufendes Ermittlungs- und Strafverfahren
- Tätowierungen
- Im nicht-sichtbaren Bereich bzw. von der Dienstkleidung verdeckbar
- Stehen in keinem Gegensatz zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Weisen keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte auf
- Tätowierungen werden schließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich der Lage, des Inhaltes und der Art der Darstellung einzelfallbewertet.
Die Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und sind grundsätzlich am Tag der Einstellung vorzulegen, spätestens jedoch sechs Wochen nach erfolgter Einstellung:
- Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3
- Schaltgetriebe; ausschließlich Automatik ist nicht ausreichend
- Schaltgetriebe; ausschließlich Automatik ist nicht ausreichend
- Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten
- Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr
alternativ - Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter,
zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistent oder
zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter
- Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze
- Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerbungen für den Qualifizierungslehrgang zur IT-Kriminalistin / zum IT-Kriminalist sind ausschließlich im Onlinebewerberportal auszufüllen.
Schriftlich eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Für die erste Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigen wir zwingend folgende Unterlagen:
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Bundespersonalausweis/Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite)
- Bei Nicht-EU-Bürgerinnen bzw. -EU-Bürgern: unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) für die Bundesrepublik Deutschland
- Diplom-, Bachelor- oder Masterurkunde
- Anerkennung bei ausländischen Bildungsabschlüssen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Beschäftigungsnachweise über die einschlägige Berufserfahrung
- Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung
Liegen Ihnen noch weitere Unterlagen vor, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch.
Dazu zählen etwa:
- Nachweise zu Freiwilligendiensten, Wehrdienst
- Sprachzertifikate
- Ausbildungszeugnisse, sonstige Zeugnisse, Zertifikate und Nachweise
Alle für die Bewerbung erforderlichen Formulare stehen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Hochladen können Sie die genannten Unterlagen in Schritt 6 der Onlinebewerbung.
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen halten wir Sie regelmäßig per E-Mail auf dem Laufenden. Schauen Sie dazu bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen die Mitarbeitenden des Personalauswahldienstes gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie im unteren Bereich der Seite.
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Testtagen, die direkt aufeinanderfolgend durchgeführt werden.
- Auswahltag A
- Schriftlicher Eignungstest am Computer
- Schriftlicher Eignungstest am Computer
- Auswahltag B
- Polizeiärztliche Untersuchung
- Arbeitsprobe
- Strukturiertes Interview
Für beide Testtage ist eine gezielte Vorbereitung möglich und empfehlenswert. Dazu haben wir einige Tipps und Hinweise zusammengefasst.
Weitere Informationen zum Qualifizierungslehrgang
In der einjährigen Qualifizierungsmaßnahme werden theoretische Inhalte unter anderem aus den Kriminal- und Rechtswissenschaften vermittelt.
Daneben stehen berufspraktische Inhalte, vom Schießen über Einsatztraining bis hin zu fachspezifischen Praktika, die einen hohen Zeitanteil ausmachen.
Zusätzlich zu unseren umfangreichen Benefits auf unserer Seite der Arbeitgebermarke, bieten wir folgende Leistungen:
- Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unmittelbare Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
- Qualifizierungsmaßnahme bei vollen Bezügen (Vergütung nach A10 LBesG bzw. EG 10 TV-L). Besoldungsrechner und Entgelttabelle finden Sie unter oeffentlicher-dienst.info/beamte/rp/ und oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/.
- Gewährung einer gestaffelten Polizeizulage zwei Jahre nach Einstellung
- Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A 11
Aufgeteilt ist die Qualifikation in vier Module, mit insgesamt 20 Wochen Praktika und 6 Wochen Urlaub:
- Grundmodul:
- 6 Wochen Theorie
- 6 Wochen polizeiliches Grundlagentraining (PGL)
- 4 Wochen Praktikum -Schutzpolizei-
- Mündliche Prüfung
- Aufbaumodul 1
- 8 Wochen Theorie (inklusive 4 Tage integratives Polizeitraining (IPT))
- 6 Wochen Praktikum -Kriminalinspektion, K2, K4-
- Schriftliche Prüfung
- Aufbaumodul 2
- 8 Wochen Theorie (inklusive 4 Tage IPT)
- 6 Wochen Praktikum -Kriminalinspektion, K2, K4
- Abschlussmodul
- 4 Wochen Praktikum
- Mündliche Prüfung
- Urlaub
- 6 Wochen (4 verplant, 2 frei wählbar)
- 6 Wochen (4 verplant, 2 frei wählbar)
- Recht des öffentlichen Dienstes, Staats- und Verfassungsrecht
- Eingriffsrecht
- Strafrecht, Zivilrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht, Anwendung von Zwangsmitteln
- Verkehrslehre
- Einsatzlehre, Informations- und Kommunikationstechnik
- Kriminalistik, Kriminaltechnik, Kriminologie
- Soziale Verhaltenswissenschaften, Psychologie, Ethik
- Cybercrime, digitale Ermittlungen
- Führung und polizeiliches Management
- Schieß- und Einsatztraining
- Fahr- und Sicherheitstraining
Die Praktika finden grundsätzlich bei den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Einstellungsbehörden statt. Über die Zuweisung entscheidet die personalführende Stelle.
- Fachtheoretische Prüfungen
- Schriftliche Prüfungen (Klausuren)
- Mündliche Prüfungen
- Leistungsnachweise
- Schießtraining
- Einsatztraining
- Berufspraktische Ausbildungsnachweise
- Teilnahmebescheinigungen:
- „Einsatzstock kurz ausziehbar, EKA“
- „Reizstoffsprühgerät“
- „Fahr- und Sicherheitstraining“
- Teilnahmebescheinigungen:
- Verwendung als Kriminalbeamtin bzw. Kriminalbeamter bei der Kriminalpolizei Rheinland-Pfalz
- Mindestverwendungszeit als IT-Kriminalistin bzw. als IT-Kriminalist beträgt 5 Jahre
- Landeskriminalamt, Dezernat Cybercrime (Dezernat 47)
Das Dezernat 47 übt eine Zentralstellenfunktion aus und ist zudem für die operative Auswertung und Unterstützung der örtlichen Dienststellen zuständig. Darüber hinaus werden dort u.a. herausragende Ermittlungsverfahren der Cyberkriminalität bearbeitet, wie z.B.:- Verfahren mit besonderer Öffentlichkeitswirkung
- Verfahren, durch die technisches und/oder ermittlungstaktisches Neuland betreten wird sowie Verfahren aus dem Bereich der internationalen, bandenmäßigen oder organisierten Kriminalität
- Polizeipräsidien, Kriminalinspektionen
- Selbstständige Ermittlungen mit IT-Bezug, insbesondere in Fällen der Cyberkriminalität (u. a. Betrug, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Computerbetrug, Straftaten im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz, Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und der Prostitution, Zuhälterei, Verbreitung pornografischer Schriften oder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz) sowie komplexe Datenanalysen
- Mitarbeit bei der Entwicklung von Ermittlungsansätzen und -Werkzeugen zur Bekämpfung neuer Phänomene aus dem Bereich der Cyberkriminalität
- Teilnahme an Durchsuchungen und Beschlagnahme von Beweismitteln
PERSONALAUSWAHLDIENST
Für Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren
Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06543 985-116
oder 06543 985-118
E-Mail: PAD(at)polizei.rlp.de
Bei Fragen zum Praktikum bitte die Ansprechpartner kontaktieren
POLIZEIÄRZTLICHER DIENST
Für medizinische Anfragen:
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr
13:00-15:30 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06131 65-86300
oder 06131 65-86301
E-Mail: PPELT.ZfG.Auswahl(at)polizei.rlp.de