Monitoring von Ausgangsstoffen zur Herstellung von Explosivstoffen

Bestimmte chemische Stoffe sind sogenannte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und können zur illegalen Herstellung von Sprengsätzen für kriminelle oder terroristische Zwecke missbraucht werden. Häufig sind dies zugleich Alltagschemikalien, die zahlreiche legitime Verwendungszwecke haben wie z.B. Ammoniumnitrat in Düngern oder Wasserstoffperoxid in Haarfärbemitteln.

Die Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe reguliert den Umgang mit einer Reihe dieser Stoffe und sieht u.a. Meldepflichten für verdächtige Transaktionen, ihrem Abhandenkommen sowie dem Diebstahl vor.

Gemäß der EU-Verordnung gilt eine Transaktion als verdächtig und damit meldepflichtig, wenn bei Berücksichtigung aller relevanten Umstände der begründete Verdacht besteht, dass der Stoff bzw. das Gemisch für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden soll.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der potentielle Kunde

  • sich hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung des Stoffes oder Gemisches nicht im Klaren zu sein scheint,
  • mit der beabsichtigten Verwendung des Stoffes oder Gemisches nicht vertraut erscheint oder sie nicht plausibel begründen kann,
  • Stoffe in für den Privatgebrauch ungewöhnlichen Mengen, Kombinationen oder Konzentrationen erwerben möchte,
  • nicht bereit ist, seine Identität oder seinen Wohnsitz nachzuweisen, oder
  • auf ungewöhnlichen Zahlungsmethoden, einschließlich hohen Barzahlungen besteht.

Meldungen

Verdächtige Transaktionen, Abhandenkommen oder Diebstahl sind per E-Mail an die zuständige Nationale Kontaktstelle im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zu melden.

In Eilfällen ist das Landeskriminalamt unter der Rufnummer 06131/65-2350 (Lage- und Dauerdienst) ständig erreichbar.

Mit dem Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zum innerstaatlichen Vollzug der EU-Verordnung geschaffen. Dazu wurden bundesweit in allen Landeskriminalämtern sogenannte Nationale Kontaktstellen zur Entgegennahme von Verdachtsmeldungen geschaffen und auch Sanktionsvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung erlassen.

In Rheinland-Pfalz ansässige Unternehmer, Online-Händler oder Online-Marketplace können eine verdächtige Transaktion, ein Abhandenkommens oder den Diebstahl von nicht unerheblichen Mengen eines Ausgangsstoffs für Explosivstoffe schriftlich per E-Mail an die Nationale Kontaktstelle im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz melden:

In Eilfällen ist das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz unter der Rufnummer 06131 65-2350 (Lage- und Dauerdienst) ständig erreichbar.

Unternehmen, die nicht in Rheinland-Pfalz ansässig sind, finden die direkte Erreichbarkeit der für Sie zuständigen Nationalen Kontaktstelle hier.