Beratungsgespräch

Sie haben einem Menschen in einer Notsituation geholfen

Für Ihren couragierten Einsatz sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aus. Bei Ihrer Hilfeleistung standen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Sofern Sie sich dabei körperlich verletzt haben, Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung benötigen: Die Unfallkasse ist für Sie da!

Mehr Infos: Home | Unfallkasse Rheinland-Pfalz (ukrlp.de)

Infos für Ersthelfende

Wann besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz?

  • wenn eine angegriffene Person geschützt wird
  • bei der Verfolgung oder Festnahme von Straftätern
  • bei Rettung aus erheblicher Gefahr 
  • bei der Ersten Hilfe nach Großschadensereignissen
  • sonstigen Hilfeleistungen (z. B. Aufräumarbeiten Flut)