Eigentumsdelikte
Durch Einbrüche und Betrugsdelikte entstehen für die Betroffenen hohe materielle Schäden aber auch starke Angst und Verunsicherung. Hier erfahren Sie, wie Sie sich schützen und wo Sie Hilfe nach einer Straftat erhalten können.
Durch Einbrüche entsteht nicht nur materieller Schaden sondern unter Umständen auch eine hohe Verunsicherung und ein massiver Verlust an Lebensqualität bei den betroffenen Personen.
Informationen, wie Sie sich und Ihr Eigentum wirkungsvoll schützen können, finden Sie unter www.k-einbruch.de.
Beugen Sie vor und führen Sie Ihre Wertgegenstände in einer Wertgegenstandsliste auf, die Sie herunterladen können. So kann im Falle eines Falles aufgefundenes Diebesgut besser zugeordnet werden.
So sichern Sie sich den Ersatz Ihrer Schäden.
Für den Ersatz beschädigter oder entwendeter Sachen kommt möglicherweise Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf. Verständigen Sie daher umgehend die Schadenabteilung. In der Regel werden Ihnen der Wert der entwendeten Gegenstände sowie der durch den Einbruch entstandene Sachschaden ersetzt. Voraussetzung hierfür ist bei den meisten Versicherungen, dass die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Haustür zugesperrt waren.
Sollten Sie durch die Tat in eine materielle Notlage geraten sein, erhalten Sie in bestimmten Fällen auch von der Opferhilfeorganisation WEISSER RING finanzielle Unterstützung.
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch für Vermögensschäden. Um Ihre Ansprüche als Opfer durchzusetzen, müssen Sie in der Regel eine Zivilklage grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko führen. Denn nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden.
Nutzen Sie den kostenlosen Service einer sicherungstechnischen Fachberatung in einer von bundesweit rund 300 kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, bevor Sie beschädigte Schlösser, Fenster oder Türen komplett ersetzen lassen. So vermeiden Sie unnötige oder unsinnige Anschaffungen, die möglicherweise nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Weitere Informationen zu einbruchshemmenden Produkten und zur Erreichbarkeit der polizeilichen Beratungsstellen finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/beratungsstellen-suche.html
Bei Handydiebstahl lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren – vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.
Eine gestohlene Zahlungskarte sollten Sie umgehend sperren lassen unter:
- Zentraler Sperrnotruf: Telefon 116 116 (kostenfrei)
- EC-Karten: Telefon 01805 021021
- MasterCard (nur Deutschland): 0800 - 819 1040
international (R-Gespräch): +1 - 636 7227 111 - VISA Card (nur Deutschland): 0800 - 811 8440
international (R-Gespräch): + 1 410 581 9994 - American Express: Telefon: 069 97971000
- Diners Club: +49 7531 - 3633 111
Wenn ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, muss die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich gesperrt werden.
Das geht im Bürgeramt oder über den 24-Stunden-Sperrnotruf 0180-1-33 33 33.
Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf werden der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort telefonisch abgefragt. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert. Weitere Informationen sind unter www.personalausweisportal.de nachzulesen.
Der Ausweisinhaber ist zusätzlich verpflichtet, den Verlust seines Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.
Für den Fall, dass der Personalausweis auch für die elektronische Signatur genutzt wurde, muss das Signaturzertifikat über den jeweiligen Anbieter gesondert gesperrt werden.
Grundsätzlich wird als Betrug die Erlangung eines Vermögensvorteils durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen definiert. Die Erscheinungsformen des Betrugs sind vielfältig und ändern sich ständig. Hilfreiche Informationen, wie Sie sich vor Betrug schützen können finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de
Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung und Hilfe anzunehmen, wenn Sie durch die Tat seelisch belastet sind. Die Opferschutzbeauftragten der Polizeipräsidien und der WEISSE RING helfen Ihnen gerne weiter.
Polizeiliche Opferberatung
Polizeipräsidium Koblenz
Moselring 10/12
56068 Koblenz
Tel.: 0261 103-51160
E-Mail
Polizeipräsidium Mainz
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
Tel.: 06131 65-31166
E-Mail
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Wittelsbachstraße 3
67061 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: 0621 963-1154
E-Mail
Polizeipräsidium Trier
Salvianstraße 9
54290 Trier
Tel.: 0651 201575-65
E-Mail
Polizeipräsidium Westpfalz
Parkstraße 11
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631 369-1405
E-Mail