Spitzensportler bei der Polizei RLP

Spitzensportler bei der Polizei Rheinland-Pfalz

Du bist Spitzensportlerin oder Spitzensportler und gehörst einem vom Deutschen Sportbund geförderten Kader sowie einem rheinland-pfälzischen Sportverein an, dann hast Du die Möglichkeit zur Teilnahme am Studium für das dritte Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst). 

Sobald Du Dein Studium (4,5 Jahre) erfolgreich abgeschlossen hast, verleiht Dir die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz den international anerkannten Hochschulgrad "Bachelor of Arts" (B.A.) und ernennt Dich zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar.

Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit dem Land Hessen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz, den Olympiastützpunkten sowie den Sportfachverbänden. Durch diese Kooperation wird ein mit Training und Wettkampf in Einklang stehendes Studium für das dritte Einstiegsamt im Polizeidienst gewährleistet.

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Einstellungstermin

Der Einstellungstermin ist jährlich zum 01. September.

Voraussetzungen

Die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz sind die Basis unserer Arbeit. Wenn auch Dir diese Grundpfeiler der Demokratie genauso wichtig sind wie uns, findest Du nachfolgend alle weiteren Voraussetzungen für Deine Einstellung in den Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz:

  • Angehörigkeit zu einem vom Deutschen Olympischen Sportbund geförderten Kader
    oder Erbringen von vergleichbaren sportlichen Leistungen 
    und gleichzeitig
  • Angehörigkeit zu einem rheinland-pfälzischen Sportverein
  • Olympischen Disziplinen wird Vorrang eingeräumt.

Den "Nachweis über Kader und Vereinszugehörigkeit" findest Du hier
Die Förderwürdigkeit wird unter Einbindung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz geprüft.

Du kannst zum Studium zugelassen werden, wenn Du  einen der folgenden Abschlüsse hast bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehst:

  • Abitur
    • Die Leistungen im Fach Deutsch müssen mindestens ausreichend sein.
       
  • Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in Rheinland-Pfalz
    • Inkl. schulischem und fachpraktischem Teil
    • Die Leistungen im Fach Deutsch müssen mindestens ausreichend sein.
       
  • Berufliche Qualifikation
    • Meister
    • Fachwirt
    • Techniker
    • Abgeschlossene Berufsausbildung
      • mit qualifiziertem Abschluss und einem Gesamt-Notendurchschnitt von mind. 2,5 oder besser (Mittelwert des Prüfungszeugnisses und des Zeugnisses der Berufsschule)
        und
      • anschließender mind. 2-jähriger beruflicher Tätigkeit

Solltest Du Deinen Abschluss im Ausland erworben haben, lass Dir diesen bitte bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkennen und lege den Nachweis mit der Bewerbung vor. Liegt ausschließlich ein ausländischer Bildungsabschlusses vor, wird zudem ein entsprechendes Deutsch-Zertifikat benötigt („C1-Hochschule“).

  • Am Tag der Einstellung darf das 37. Lebensjahr nicht vollendet sein.
     
  • Ausnahmen können im Einzelfall geprüft werden:
    • Wehrdienstzeit
    • Pflegezeit
    • Erziehungszeit

Mindestgröße: 1,62 m

Ausnahmen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution zugelassen werden.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz
  • Einstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    • Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes oder eines
    • "Nicht-EU-Landes" mit unbefristetem Aufenthaltstitel (= Niederlassungserlaubnis)

  • Ermittlungs- und Strafverfahren
    • Keine Vorstrafen
    • Kein laufendes Ermittlungs- und Strafverfahren
       
  • Tätowierungen
    • Im nicht-sichtbaren Bereich bzw. von der Dienstkleidung verdeckbar
    • Stehen in keinem Gegensatz zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung
    • Weisen keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte auf
    • Tätowierungen werden schließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich der Lage, des Inhaltes und der Art der Darstellung einzelfallbewertet.

Die folgenden Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und sind grundsätzlich am Tag der Einstellung vorzulegen:

  • Schulabschluss / Studienberechtigung: 
    • Kopie des Abschlusszeugnisses ist in beglaubigter Form bis zum Einstellungstermin vorzulegen
       
  • Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3
    • Schaltgetriebe; ausschließlich Automatik ist nicht ausreichend
       
  • Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten
    • Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr,
      alternativ
    • Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter, 
      zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistenten oder 
      zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter
       
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze 
    • Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungen für den Bachelorstudiengang Polizeidienst sind ausschließlich über unser Onlinebewerberportal auszufüllen.
Schriftlich eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Für die erste Bearbeitung Deiner Bewerbung benötigen wir zwingend folgende Unterlagen: 

Liegen Dir noch weitere Unterlagen vor, lade diese bitte ebenfalls hoch.
Dazu zählen etwa:

  • Beschäftigungsnachweise
  • Nachweise zu Freiwilligendiensten, Wehrdienst
  • Sprachzertifikate
  • Ausbildungszeugnisse, sonstige Zeugnisse, Zertifikate und Nachweise 

Alle für die Bewerbung erforderlichen Formulare stehen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
​​​​​​​Hochladen kannst Du die genannten Unterlagen in Schritt 6 der Onlinebewerbung.

Nach Eingang Deiner Bewerbungsunterlagen bei uns halten wir Dich regelmäßig per E-Mail auf dem Laufenden. Schau dazu bitte auch in Deinem Spam-Ordner nach.

Bitte beachte, dass voraussichtlich innerhalb von acht Wochen nach Eingang Deiner Bewerbung das Auswahlverfahren stattfindet.

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen die Mitarbeitenden des Personalauswahldienstes gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest Du im unteren Bereich der Seite.

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Testtagen, die direkt aufeinanderfolgend durchgeführt werden. Dabei versuchen wir, die von Dir ausgewählten Wunschtermine zu berücksichtigen.

Für beide Testtage ist eine gezielte Vorbereitung möglich und empfehlenswert. Tipps und Hinweise haben wir hier für Dich zusammengefasst:

Weitere Informationen zum Studium

Nachfolgend erhältst Du einen Überblick über den Ablauf und Abschluss des Studiums.

Zum Studienbeginn wirst Du unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Polizeikommissar-Anwärterin bzw. Polizeikommissar-Anwärter bei der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz eingestellt und gleichzeitig der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Wiesbaden als Ausbildungsstelle zugewiesen.

  • Studienverlauf und -dauer richten sich nach
    • der hessischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (APOgPVD) vom 8. August 2005 in Verbindung mit
    • den entsprechenden Bestandteilen der "Richtlinien Einführung von Sportfördergruppen in der hessischen Polizei" vom 09. August 2005 in den jeweils geltenden Fassungen.
    • Das Studium wird für Dich als Spitzensportlerin oder Spitzensportler aufgrund Deiner Trainings- und Wettkampfphasen auf viereinhalb Jahre verlängert,
       
  • Die fachtheoretischen Abschnitte werden an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Wiesbaden durchgeführt.
     
  • Das Grundlagentraining erfolgt in der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in Mainz-Kastel (Hessen).
     
  • Grundlagenpraktikum, Aufbaupraktikum und Fachpraktikum werden in Rheinland-Pfalz in den Dir zugewiesenen Einrichtungen absolviert.
     
  • Das Erbringen von Leistungsnachweisen und Prüfungsleistungen erfolgt entsprechend der APOgPVD und der hierzu ergangenen Studienordnung.
     
  • Der erfolgreiche Abschluss wird als Laufbahnprüfung für Laufbahnprüfung für das dritte Einstiegsamt (ehemals gehobener Polizeidienst) des Landes Rheinland-Pfalz anerkannt.

Deine Förderung endet unter folgenden Voraussetzungen:

  • Persönliche Voraussetzungen liegen nicht mehr vor
  • Nichtbestehen des Studiums
  • Bei Dienstvergehen
  • Sportliche Ergebnisse wurden durch Täuschung oder Doping erzielt

PERSONALAUSWAHLDIENST

Für Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren

Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06543 985-116
oder 06543 985-118
E-Mail: PAD(at)polizei.rlp.de

Bei Fragen zum Praktikum bitte die Ansprechpartner kontaktieren

POLIZEIÄRZTLICHER DIENST

Für medizinische Anfragen:

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr 
13:00-15:30 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06131 65-86300
oder 06131 65-86301
E-Mail: PPELT.ZfG.Auswahl(at)polizei.rlp.de

 

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