Qualifizierungslehrgang IT- oder Wirtschaftskriminalist

Qualifizierung zur IT- oder Wirtschafts-Kriminalistin / zum IT- oder Wirtschafts-Kriminalisten

In der heutigen digitalisierten und globalisierten Welt haben Cybercrime und Wirtschaftskriminalität erheblich an Bedeutung gewonnen. Um diesen herausfordernden Kriminalitätsfeldern effektiv begegnen zu können, bedarf es speziell ausgebildeter Kriminalistinnen und Kriminalisten.

Diese setzen informationstechnisches sowie wirtschaftswissenschaftliches Spezialwissen ein und sind zugleich „echte“ Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte mit hoheitlichen Befugnissen und polizeilicher Ausstattung.

IT-Kriminalistinnen und -Kriminalisten ermitteln selbstständig in Fällen der Cyberkriminalität, analysieren digitale Daten und führen eigenständig Ermittlungen mit starkem IT-Bezug durch. Ebenso unterstützen sie in anderen Kriminalitätsbereichen in Fällen mit starkem IT-Bezug, nehmen an Durchsuchungen teil und beschlagnahmen Beweismittel.

IT-Kriminalist Adrian gibt einen Einblick in das Berufsbild eines IT-Kriminalisten: Zum Interview

Wirtschafts-Kriminalistinnen und -Kriminalisten bearbeiten komplexere Wirtschaftsdelikte, wie z.B. Anlage- und Finanzierungsdelikte, Insolvenzstraftaten oder Abrechnungsbetrug. Auch sie nehmen an Durchsuchungen teil, beschlagnahmen Beweismittel und führen Vernehmungen durch.

Bewerben kann sich, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich IT bzw. in den  Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Finanzwirtschaft oder vergleichbaren Studienrichtungen verfügt und einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann.

Der einjährige Qualifizierungslehrgang, in dem die rechtlichen und taktischen Fähigkeiten für die spätere Tätigkeit als Spezialist oder Spezialistin bei der Kriminalpolizei vermittelt werden, findet an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und in den Einstellungsbehörden statt.

 

zur Onlinebewerbung

Einstellungstermin und Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2025.

Der Qualifizierungslehrgang beginnt am 01.11.2025.

Aufgrund der kurzen Bewerbungsfrist empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung sowie Vorbereitung auf die Testtage.

Voraussetzungen

Zur Qualifizierung kann zugelassen werden, wer bereit ist, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz einzutreten und zudem die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der folgenden Bereiche: 
    • Informatik
    • Nachrichtentechnik
    • Kommunikationstechnik
    • Informationstechnik
      oder
    • einer vergleichbaren Studienrichtung 
  • und anschließend mind. 1,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
  • ausreichende Deutsch- und Englischkenntnisse

Wirtschafts-Kriminalistinnen und Wirtschafts-Kriminalisten:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der folgenden Bereiche: 
    • BWL
    • VWL
    • Wirtschaftswissenschaften
    • Finanzwirtschaft
    • Financial Management
    • Finance & Accounting
    • Banking & Sales
    • Wirtschaftsforensik
      oder
    • einer vergleichbaren Studienrichtung 
  • und anschließend mind. 1,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
  • ausreichende Deutsch- und Englischkenntnisse

Wurde der Abschluss im Ausland erworben, muss dieser bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkannt und der Nachweis mit der Bewerbung vorgelegt werden. Liegt ausschließlich ein ausländischer Bildungsabschluss vor, wird zudem ein entsprechendes Deutsch-Zertifikat benötigt („C1-Hochschule“).

Die Altershöchstgrenze richtet sich nach laufbahn- und beamtenrechtlichen Vorschriften.

Mindestgröße: 1,62 m

Ausnahmen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution zugelassen werden.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz
     
  • Einstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    • Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes
      oder eines
    • "Nicht-EU-Landes" mit unbefristetem Aufenthaltstitel (= Niederlassungserlaubnis)

  • Ermittlungs- und Strafverfahren
    • Keine Vorstrafen
    • Kein laufendes Ermittlungs- und Strafverfahren
       
  • Tätowierungen werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich der Lage, des Inhaltes und der Art der Darstellung einzelfallbewertet.

    Grundsätzlich gilt, dass Tätowierungen
    • Im nicht-sichtbaren Bereich bzw. von der im Dienst getragenen Kleidung verdeckbar sein müssen,
    • in keinem Gegensatz zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen
    • und keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte aufweisen dürfen.

Die Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und sind grundsätzlich am Tag der Einstellung vorzulegen:

  • Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3
    • Schaltgetriebe; ausschließlich Automatik ist nicht ausreichend
       
  • Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten
    • Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr 
      alternativ
    • Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter, 
      zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistent oder 
      zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter
       
  • Deutsches Sportabzeichen in Bronze 
    • Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungen für den Qualifizierungslehrgang zur IT- oder Wirtschafts-Kriminalistin / zum IT- oder Wirtschafts-Kriminalisten sind ausschließlich im Onlinebewerberportal auszufüllen.
Schriftlich eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Für die erste Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigen wir zwingend folgende Unterlagen: 

Liegen Ihnen noch weitere Unterlagen vor, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch. 
Dazu zählen etwa:

  • Nachweise zu Freiwilligendiensten, Wehrdienst
  • Sprachzertifikate
  • Ausbildungszeugnisse, sonstige Zeugnisse, Zertifikate und Nachweise 

Alle für die Bewerbung erforderlichen Formulare stehen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Hochladen können Sie die genannten Unterlagen in Schritt 6 der Onlinebewerbung.

Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen halten wir Sie regelmäßig per E-Mail auf dem Laufenden. Schauen Sie dazu bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach.

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Personalauswahldienstes gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie im unteren Bereich der Seite.

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Testtagen.

  • Auswahltag A
    • Fragebogen zur Selbsteinschätzung
    • Computergestützter Fachwissenstest
    • Gruppenübung
    • Strukturiertes Interview
       
  • Auswahltag B
    • Polizeiärztliche Untersuchung

Für beide Testtage ist eine gezielte Vorbereitung möglich und empfehlenswert. Dazu haben wir einige Tipps und Hinweise zusammengefasst.

Weitere Informationen zum Qualifizierungslehrgang

Die einjährige Qualifizierungsmaßnahme vermittelt theoretische Inhalte, insbesondere aus den Bereichen Kriminal- und Rechtswissenschaften. Darüber hinaus umfasst sie umfassende berufspraktische Inhalte, wie etwa Schießtraining, Einsatzübungen und fachspezifische Praktika.

Zusätzlich zu unseren umfangreichen Benefits auf unserer Seite der Arbeitgebermarke, bieten wir folgende Leistungen:

  • Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unmittelbare Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe 
  • Qualifizierungsmaßnahme bei vollen Bezügen:
    • IT-Kriminalistin / IT-Kriminalist:
      Vergütung nach A10 LBesG bzw. EG 10 TV-L*
    • Wirtschats-Kriminalistin / Wirtschafts-Kriminalist:  
      Vergütung nach A9 LBesG bzw. EG 9 TV-L*
  • Gewährung einer gestaffelten Polizeizulage zwei Jahre nach Einstellung
  • Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A 11

* Ausnahmen können im Einzelfall geprüft werden

Aufgeteilt ist die Qualifikation in vier Module, mit insgesamt 20 Wochen Praktika und 6 Wochen Urlaub:

  • Grundmodul: 
    • 6 Wochen Theorie
    • 6 Wochen polizeiliches Grundlagentraining (PGL)
    • 3 Tage SHT (Fahr- und Sicherheitstraining)
    • 4 Wochen Praktikum -Schutzpolizei-
    • Mündliche Prüfung
       
  • Aufbaumodul 1
    • 8 Wochen Theorie (inklusive 4 Tage integratives Polizeitraining (IPT))
    • 6 Wochen Praktikum in spezifischen Kommissariaten oder Dezernaten
    • Schriftliche Prüfung
       
  • Aufbaumodul 2
    • 8 Wochen Theorie (inklusive 4 Tage integratives Polizeitraining (IPT))
    • 6 Wochen Praktikum in spezifischen Kommissariaten oder Dezernaten
    • Schriftliche Prüfung
       
  • Abschlussmodul
    • 1 Woche Theorie (inklusive 2 Tage integratives Polizeitraining (IPT))
    • 4 Wochen Praktikum
    • Mündliche Abschlussprüfung
       
  • Urlaub
    • 6 Wochen (4 verplant, 2 frei wählbar)

  • Recht des öffentlichen Dienstes, Staats- und Verfassungsrecht
  • Eingriffsrecht
  • Strafrecht, Zivilrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht, Anwendung von Zwangsmitteln
  • Verkehrslehre
  • Einsatzlehre, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kriminalistik, Kriminaltechnik, Kriminologie
  • Soziale Verhaltenswissenschaften, Psychologie, Ethik
  • Cybercrime, digitale Ermittlungen
  • Führung und polizeiliches Management

  • Schieß- und Einsatztraining
  • Fahr- und Sicherheitstraining

Die Praktika finden grundsätzlich bei den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Einstellungsbehörden statt. Über die Zuweisung entscheidet die personalführende Stelle.

  • Fachtheoretische Prüfungen
    • Schriftliche Prüfungen (Klausuren)
    • Mündliche Prüfungen
       
  • Leistungsnachweise
    • Schießtraining
    • Einsatztraining
       
  • Berufspraktische Ausbildungsnachweise
    • Teilnahmebescheinigungen:
      • „Einsatzstock kurz ausziehbar, EKA“
      • „Reizstoffsprühgerät“
      • „Fahr- und Sicherheitstraining“

  • Verwendung als Kriminalbeamtin bzw. Kriminalbeamter bei der Kriminalpolizei Rheinland-Pfalz
  • Mindestverwendungszeit beträgt 5 Jahre nach Ablauf der Probezeit

IT-Kriminalistinnen / IT-Kriminalisten

  • Landeskriminalamt, Dezernat Cybercrime (Dezernat 47) oder Polizeipräsidien, Kriminalinspektionen (K 25 Cybercrime)
    • Selbstständige Ermittlungen mit IT-Bezug, insbesondere in Fällen der Cyberkriminalität (u. a. Betrug, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Computerbetrug, Straftaten im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz, Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und der Prostitution, Zuhälterei, Verbreitung pornografischer Schriften oder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz) sowie komplexe Datenanalysen
    • Mitarbeit bei der Entwicklung von Ermittlungsansätzen und -Werkzeugen zur Bekämpfung neuer Phänomene aus dem Bereich der Cyberkriminalität
    • Teilnahme an Durchsuchungen und Beschlagnahme von Beweismitteln

Wirtschafts-Kriminalistinnen / Wirtschafts-Kriminalisten

  • Landeskriminalamt, Dezernat Wirtschaftskriminalität (Dezernat 45) oder Polizeipräsidien, Kriminalinspektionen (K 15 Wirtschaftskriminalität)
    • Durchführung von Ermittlungen in Ermittlungsverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität, z.B. Prüfung, Auswertung, Analyse und beweiserhebliche Darstellung betriebswirtschaftlicher und finanztechnischer Vorgänge.
    • Feststellung und Bewertung hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz z.B. Prüfung der Buchführungsunterlagen hinsichtlich u. a. Überschuldung, Korruptionsstrafsachen, Untreuehandlungen
    • Teilnahme an und Unterstützung von vollzugspolizeilichen Handlungen, z. B. Teilnahme an Durchsuchungen und Zeugenvernehmungen
    • Beratung von Staatsanwaltschaft und Polizei bei Ermittlungsverfahren
PERSONALAUSWAHLDIENST

Für Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren

Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06543 985-116
oder 06543 985-118
E-Mail: PAD(at)polizei.rlp.de

Bei Fragen zum Praktikum bitte die Ansprechpartner kontaktieren

POLIZEIÄRZTLICHER DIENST

Für medizinische Anfragen:

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr 
13:00-15:30 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06131 65-86300
oder 06131 65-86301
E-Mail: PPELT.ZfG.Auswahl(at)polizei.rlp.de

 

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