Kriminalinspektion Bad Kreuznach

Ringstraße 3
55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671 8811-0
Telefax: 0671 8811-302

E-Mail: kibadkreuznach(at)polizei.rlp.de

Leitung: N.N.
 

Barrierefreier Zugang zum Gebäude

Die Kriminalinspetkion Bad Kreuznach ist für Hilfe und Rat suchende Personen mit Handicap barrierefrei erreichbar. Ein Behindertenparkplatz sowie eine Behindertentoilette stehen zur Verfügung. Die Erreichbarkeit der einzelnen Stockwerke wird durch einen Aufzug ermöglicht. Informationen über den Zugang ins Gebäude und Hilfe erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Empfang.

Sie können sich jederzeit telefonisch unter 0671 8811-0 oder E-Mail kibadkreuznach(at)polizei.rlp.de an unsere Dienststelle wenden. Beachten Sie bitte, dass insbesondere E-Mail-Nachrichten nicht für aktuelle Notfälle geeignet sind. Hierfür empfiehlt sich nach wie vor die Notrufnummer 110.

Abbildung eines Manns im Rollstuhl und einer blinden Person, um den Hinweis der barrierefreien Zugänge unsere Polizeidienststellen zu verdeutlichen.

Die Kriminalinspektion Bad Kreuznach ist zuständig für die Stadt Bad Kreuznach, die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach mit 14 eigenständigen Ortsgemeinden, Rüdesheim mit 32 eigenständigen Ortsgemeinden, Stromberg mit neun (9) eigenständigen Ortsgemeinden und Langenlonsheim mit sieben (7) eigenständigen Ortsgemeinden. Darüber hinaus ist die Dienststelle mit ihren Aufgaben für den Bereich der Polizeiinspektionen Bingen und Kirn zuständig. Insgesamt wohnen im Zuständigkeitsbereich etwa 208.000 Einwohner auf einer Fläche von circa 870 Quadratkilometern.

Der Aufgabenbereich der Kriminalinspektion Bad Kreuznach umfasst die Bearbeitung von Straftaten der mittleren bis schweren Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit der Schutzpolizei und der Justiz. Zu den Aufgaben der Kommissariate gehört neben Todes- und Brandermittlungen, Vermisstensachen, der (sexualisierten) Gewalt gegen Frauen und Kinder und der Rauschgiftkriminalität ebenso die Bearbeitung von Eigentumsdelikten, Vermögens- und Umweltstraftaten sowie von Delikten gegen den Verbraucherschutz. Das Aufgabenspektrum umfasst zudem als operative Komponente eine Fahndungseinheit, die insbesondere täterorientiert eingesetzt werden kann.

Unsere Fachkommissariate

Das Kommissariat 41 unterteilt sich in den Fachbereich Todesermittlungen / Vermisste und den Fachbereich Umwelt / Brände mit den nachfolgenden Deliktsfeldern:

  • Todesermittlungen
  • fahrlässige Tötung
  • schwere Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge
  • Vermisstensachen
  • Verstöße gegen das Waffen-/ Sprengstoffgesetz
  • Landfriedensbruch
  • Brandstiftung

Das Kommissariat 42 beschäfigte sich mit den nachfolgenden Deliktsfeldern:

  • sexuelle Nötigung/Vergewaltigung
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und der Prostitution
  • Zuhälterei
  • exhibitionistische Handlungen
  • Verbreitung pornografischer Schriften
  • Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
  • Gewaltdelikten gegen Frauen in engen sozialen Beziehungen
  • Sexualdelikte

Dem Kommissariat 42 gehört zudem der Fachbereich Kinderpornographie an.

Das Kommissariat 43 unterteilt sich in den Fachbereich Vermögen und den Fachbereich Eigentum. Es werden u.a. die nachfolgenden Deliktsfelder bearbeitet:

  • besonders schwere Fälle des Diebstahls
  • Diebstahl mit Waffen
  • Bandendiebstahl
  • Diebstahl von/aus Kfz
  • Raub
  • räuberischer Diebstahl
  • räuberische Erpressung

Das Kommissariat 44 unterteilt sich in den Fachbereich Mehrfach- und Intensivtäter / Rauschgiftkriminalität sowie den Fachbereich Fahndung. Neben Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln beschäftigt sich das Kommissariat 44 mit den nachfolgenden Aufgaben:

  • Fahndungsmaßnahmen
  • Täterorientierte und deliktsübergreifende Bekämpfung von Straftaten
  • polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Rückfalltätern