Versuchtes Tötungsdelikt in Hermeskeil

Sachverhaltsbeschreibung

Nach den bisherigen Ermittlungserkenntnissen wurde das Tatopfer, ein 27- jähriger Libanese, am Sonntag, den 27. März gegen 21 Uhr auf dem Gelände der AfA Hermeskeil von drei georgischen Staatsangehörigen im Alter von 28, 32 und 33 Jahren angegriffen. Die Tatverdächtigen führten Messer mit sich. Im Rahmen der Auseinandersetzung wurde das Opfer durch einen der Tatverdächtigen mit einem Messerstich schwer verletzt. Ein weiterer Stich eines der Mittäter konnte durch einen Zeugen verhindert werden.  Der Geschädigte befand sich nach der Tat in einem lebensbedrohlichen Zustand und musste noch in der Nacht von Sonntag auf Montag im Brüderkrankenhaus Trier notoperiert werden. Er ist mittlerweile außer Lebensgefahr.
 

Anlass für den Angriff dürfte nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ein verbaler Streit zwischen einem der Beschuldigten und dem Geschädigten einige Stunden zuvor gewesen sein. Das Amtsgericht Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl gegen die Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts eines versuchten Tötungsdeliktes erlassen. Gegen sie wird europaweit gefahndet.

Die beiden 28 und 32 Jahre alten Tatverdächtigen konnten am vergangenen Dienstag, dem 5. April, in Frankreich, nahe Metz, durch die Französische Polizei festgenommen werden. Der dritte tatverdächtige 33-jährige georgische Staatsangehörige befindet sich weiterhin auf der Flucht und ist derzeit unbekannten Aufenthalts.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesuchte bewaffnet sein könnte.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Rostom KOZOLASHVILI, geboren am 29.09.1988 in Tbilisi (Georgien), Staatsangehörigkeit: georgisch 

 

ca. 1,79m,

ca. 62 kg,

hager,

kurze braune Haare, stark ausgeprägte „Geheimratsecken“

Gesuchte Hinweise

Wer kann Hinweise zum Aufenthaltsort des Tatverdächtigen geben?

Wer hat den Täter gesehen?

Für Hinweise, die zur Ergreifung des 33-jährigen georgischen Staatsangehörigen führen hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgelobt.

 

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Die Belohnung kann ebenfalls unter Wahrung der Vertraulichkeit, z.B. über einen Mittelsmann ausgezahlt werden.

 

 

 

Delikt / Grund

Versuchtes Tötungsdelikt

Tatort

Hermeskeil

Tatzeit

27.03.2022

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