Polizisten verschiedener Einheiten nebeneinander

Ihr Ansprechpartner

Neustadt 9-10
56068 Koblenz

Telefon: 0261 103-54020

E-Mail: pdkoblenz.poststellegsgj(at)polizei.rlp.de

Leitung: Erster Polizeihauptkommissar Andreas Perne

Gemeinsames Sachgebiet Jugend

Die zunächst bei den Polizeiinspektionen Koblenz 1 und Koblenz 2 eingerichteten Sachgebiete Jugendkriminalität (Jukri) wurden im Jahr 2012 zu einem Gemeinsamen Sachgebiet Jugend (GSGJ) zusammengeführt.
Nach zweijährigen, intensiven planerischen und logistischen Vorbereitungen konnte im September 2014 das Haus des Jugendrechts Koblenz eröffnet werden. Seitdem befindet sich dort auch der Sitz des GSGJ.
Dessen örtliche Zuständigkeit bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet Koblenz.
Bearbeitet werden hier alle Straftaten von Tatverdächtigen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr oder bei denen Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende Opfer von Gewalt- und/oder ehrverletzenden Delikten sind. Handelt es sich dabei um Straftaten s.g. Schwerstkriminalität, werden diese bei den Fachkommissariaten der Kriminaldirektion Koblenz bearbeitet.

Im Haus des Jugendrechts sind Mitarbeiter aller der mit Jugendkriminalität befassten Einrichtungen "unter einem Dach" vertreten. Dazu gehören neben der Polizeidirektion Koblenz, insbesondere die Staatsanwaltschaft Koblenz, die Bundespolizei, der Verein für Bewährungshilfe i.R. des Täter-Opfer-Ausgleichs, die Ambulante Jugendhilfe der CARITAS, die Agentur für Arbeit sowie der Weiße Ring. Im Rahmen von Kooperationsverträgen sind daneben die Jugendämter (Jugendgerichtshilfe) der Stadt Koblenz und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz beteiligt. Alle, aufgrund spezieller Aufgaben und Zuständigkeiten eigenständige Organisationen, arbeiten i.R. der für sie geltenden Rechtsgrundlagen eng zusammen.

Ein wesentliches Ziel ist es dabei, ein auf den einzelnen jungen Straffälligen abgestimmtes, nachhaltiges und pädagogisch zweckmäßiges, Konzept zu entwickeln, das den Beginn einer kriminellen Laufbahn bereits im Ansatz verhindert.

Ein wesentlicher Aspekt zur zeitnahen und beschleunigten Durchführung der Ermittlungsverfahren sind dabei, die "kurzen Wege" im Haus des Jugendrechts.Weiterhin werden typische Jugenddelikte (z.B. Graffiti) zentral beim GSGJ bearbeitet. Im Hinblick auf Maßnahmen im Zuge der Kriminalprävention ist die Dienststelle gleichzeitig auch Ansprechpartner für alle Koblenzer Schulen.