Kriminaldirektion Trier

Magnus Schröder

Kürenzer Straße 3
54292 Trier

Telefon: 0651 9779-0
Telefax: 0651 9779-2009

E-Mail: KDTrier.K1(at)polizei.rlp.de

Ab 4.12.2024

Telefon: 0651/983-0
Telefax: 06131/4868-7706

Leitung: Kriminaldirektor Magnus Schröder
 

Barrierefreier Zugang zum Gebäude

Die Kriminaldirektion Trier ist für Menschen mit Behinderungen mit Barriere mindernden Details ausgestattet. Die Dienststelle in der Kürenzer Straße hat einen barrierefreien Zugang. Des Weiteren gehören eine behindertengerechte Fahrstuhlanlage sowie behindertengerechte Toiletten zur Ausstattung. Behindertenparkplätze sind vorhanden

Sie können sich jederzeit auch telefonisch unter 0651 9779-0 oder über E-Mail KDTrier.K1(at)polizei.rlp.de mit der Kriminaldirektion Trier in Verbindung setzen. 

Bitte beachten Sie dabei, dass diese E-Mails nicht für aktuelle Notfälle geeignet sind. Hierfür empfiehlt sich nach wie vor die Notrufnummer 110.
 

Abbildung eines Manns im Rollstuhl und einer blinden Person, um den Hinweis der barrierefreien Zugänge unsere Polizeidienststellen zu verdeutlichen.

Neben den Fachkommissariaten gewährleistet der Kriminaldauerdienst die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben auch außerhalb der regulären Dienstzeiten und bietet ihnen rund um die Uhr einen kompetenten und verlässlichen Ansprechpartner für kriminalpolizeiliche Angelegenheiten. Für eine Anzeigenerstattung können Sie die Kriminalwache in der Kürenzer Straße jederzeit aufsuchen.

Erreichbarkeit:

Kriminaldauerdienst
Kürenzer Straße 3
54292 Trier

Telefon: 0651 9779-2290 oder 0651 9779-2291

 

 

Zur Kriminaldirektion Trier gehören die Zentrale Kriminalinspektion und die beiden Kriminalinspektionen Trier und Idar-Oberstein.

Die Zentrale Kriminalinspektion mit Sitz in Trier ist für die Bearbeitung von Straftaten der Schwer- und Schwerstkriminalität im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier zuständig. Die regionalen Kriminalinspektionen sind für die Sachbearbeitung von Kriminaldelikten der mittleren bis schweren Kriminalität zuständig. Die örtliche Zuständigkeit dieser Dienststellen ist nach kiminalgeographischen Aspekten geregelt. 

Die Kriminalinspektion Trier ist örtlich zuständig für die Stadt Trier, die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell am See, Konz, Ruwer, Saarburg, Schweich an der römischen Weinstraße, Trier-Land und die Gemeinden Malborn- Thiergarten und Dhronecken der Verbandsgemeinde Thalfang. Die Kriminalinspektion Idar-Oberstein ist örtlich zuständig für die Stadt Idar-Oberstein, die Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld, Gutsbezirk Baumholder, Herrstein (ohne die Gemeinden Bergen, Berschweiler bei Kirn, Sonnschied, Griebelschied und Schmidthachenbach), Rhaunen und Thalfang (ohne die Gemeinden Malborn- Thiergarten und Dhronecken), die Gemeinde Morbach und die Gemeinden Kleinich und Hochscheid der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. 

Durch die gemeinsame Grenze von 189 Kilometern mit dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich Belgien sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und dem Saarland erhält der Polizeibezirk eine besondere Prägung.

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